Mörgelis Verwirrspiel mit den zwei Anwälten
Valentin Landmann engagiert sich nur als «besorgter Staatsbürger» und nicht als Anwalt für Christoph Mörgeli. Im Hintergrund zieht ein anderer Mann die juristischen Fäden.

Valentin Landmann rückte vor zwei Wochen mit einem prominenten Fall ins Rampenlicht: Der schillernde Anwalt vertrat ab sofort die Interessen des geschassten Museumsleiters und SVP-Nationalrats Christoph Mörgeli.
So zumindest die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Die «NZZ am Sonntag» spricht von einem juristischen «Trick» mit zwei Anwälten: So besitzt Landmann kein schriftliches Mandat und ist somit nicht offizieller Rechtsvertreter. Er engagiere sich bloss «als besorgter Staatsbürger», sagt Mörgeli.
Landmann: «Die öffentlichen Auftritte mache ich als Privatperson»
Mörgelis offizieller Rechtsvertreter ist Manfred Küng. Der Solothurner sitzt für die SVP im Kantonsrat und wirkt für seinen Mandanten aus dem Hintergrund heraus. Eine Absprache mit Landmann gebe es nicht, sagt Küng gegenüber der «NZZ am Sonntag». Die Taktik mit den zwei Anwälten könnte sich für Mörgeli auszahlen. Während sich die Medien auf den wohl bekannten Landmann stürzen, kann sein eigentlicher Anwalt ungestört operieren.
Die Rolle Landmanns hat bei der Universität Zürich, Mörgelis bisherigem Arbeitgeber, für Konfusion gesorgt: «Aus unserer Sicht ist Herr Mörgeli durch Herrn Küng vertreten und nicht durch Herrn Landmann», sagte Rektor Andreas Fischer. Das ist erstens pikant, weil sich die Uni in ihrer schriftlichen Erklärung für Mörgelis Rauswurf vom 21. September auch auf öffentliche Äusserungen Landmanns gegen die Uni beruft.
Zweitens rechtfertigt Landmann Mörgelis Forderung nach einem Strafverfahren gegen seinen Chef Flurin Condrau mit einem «begründeten Anfangsverdacht» auf Amtsgeheimnisverletzung – weil der Reporter des «Tages-Anzeigers» in einem Interview direkten Kontakt mit Condrau einräumte. Ausserdem ficht Küng die ungenügende Benotung von Mörgelis Arbeit an.
Rekurs bereits angekündigt
Mörgeli erklärte, er müsse nichts für die Dienste Landmanns bezahlen. Er schätze es sehr, dass er sich so für ihn einsetze. Landmann vertritt dagegen eine etwas andere Position: «Die öffentlichen Auftritte mache ich als Privatperson. Die juristischen Beratungen wird er normal bezahlen.» Fragt sich, ob Mörgeli diese Unterstützung noch braucht, wenn er ohnehin rechtlich durch Küng vertreten wird.
Die Universität Zürich wird derweil die Vorfälle rund um die Kündigung des Medizinhistorikers intern untersuchen. «Wir werden aufarbeiten, wie und warum das so passiert ist», sagt Uni-Rektor Andreas Fischer auf Anfrage der «SonntagsZeitung». Ob man dazu ein eigenes Gremium schaffen werde, sei noch offen: «Es gäbe hierfür auch bereits bestehende Organe wie den Rechtsdienst oder die Personalabteilung.» Der Entscheid dazu könnte in der kommenden Woche fallen. Zur Kritik an seiner Kommunikationspolitik sagt Fischer: «Ich würde im Nachhinein sehr wenig anders machen.»
Christoph Mörgeli wird die Kündigung nach Angaben seines Anwalts Manfred Küng wohl morgen per Post erhalten. Am Dienstag werden die beiden zusammen das weitere Vorgehen besprechen. Landmann hat den Rekurs bereits angekündigt.
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