Mord im Wahn: Täter nicht schuldfähig
Ein Mann hat in Zürich eine junge Französin erwürgt – angeblich auf Geheiss einer «externen Macht». Deshalb droht ihm die kleine Verwahrung in einer Klinik.

Der heute 34-jährige Romand und die 28-jährige Französin teilten zusammen eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Zürcher Balgristquartier. Die studierte Ökonomin aus Paris hatte sich erst drei Monate vor der Tat auf ein Inserat bei dem Mann gemeldet und zog kurz darauf als Untermieterin bei ihm ein. Sie hatte eine Stelle als IT-Spezialistin in einer grossen Unternehmensberatungsfirma in Zürich. Der Schweizer dagegen arbeitete nicht, er war IV- und Sozialhilfebezüger, das Sozialamt finanzierte die Wohnung.
Zwischen dem ungleichen Paar kam es immer wieder zu teils heftigen Auseinandersetzungen, vor allem bezüglich des Zusammenlebens und der Untermietverhältnisse. Dabei filmte der Mann die Streitereien mit seinem Handy. Am Mittag des 20. September 2016 gerieten die beiden wieder aneinander, diesmal hielt das spätere Opfer den Streit auf ihrem Handy fest. Der Mann nahm ihr das Handy weg und ging ins Wohnzimmer.
Die Frau folgte ihm und wollte das Handy zurückerhalten. Dabei eskalierte die Auseinandersetzung, und es kam zu einem Gerangel. Dabei legte ihr der Mann den linken Arm um den Hals und hielt mit der rechten Hand ihren Arm. Er drückte mit dem Arm gegen den Hals, bis die Frau das Bewusstsein verlor und auf den Boden glitt. Der Beschuldigte sagte später in der Untersuchung, dass die Frau ihn beleidigt und «als Schwulen beschimpft» habe.
Springseil über Körper drapiert
In diesem Moment sei es gewesen, als hätte ein Blitz in ihn eingeschlagen. Eine externe Macht habe die Kontrolle übernommen und alles orchestriert. Der verletzte Teil in ihm habe sich rächen wollen. Eine Kraft habe ihm gesagt, das müsse jetzt geschehen, damit er ruhig weiterleben könne, sagte er. «Ich wollte sie bestrafen.» Er habe sie aber nicht töten wollen, es sei ein Versehen gewesen. Nach der Tat verging sich der Beschuldigte sexuell an der Leiche. Zudem legte er der Verstorbenen den Griff eines Springseils in die linke Hand und drapierte das Seil über den Körper.

Am 11. September steht der Mann vor dem Bezirksgericht Zürich. Laut Anklageschrift wird der stellvertretende Direktor der Klinik für Forensische Psychiatrie Rheinau als sachverständiger Zeuge auftreten. Denn der Täter ist psychisch schwer krank. Gemäss psychiatrischem Gutachten besteht eine hohe Rückfallgefahr in Situationen, in denen er überfordert ist. Er sei aber behandelbar.
Beschuldigter soll in eine Klinik
Der Staatsanwalt verlangt in seinem Hauptantrag, dass das Gericht beim Beschuldigten eine stationäre Massnahme zur Behandlung der psychischen Störung anordnet (sogenannte kleine Verwahrung), weil eine nicht selbst verschuldete Schuldunfähigkeit vorliege.
Folgt das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes, wird der Beschuldigte in einer vermutlich geschlossenen Klinik untergebracht und dort therapeutisch behandelt. Dabei steht nicht die Heilung der psychischen Störung im Vordergrund, sondern die Deliktprävention, also die Verminderung des Rückfallrisikos.
Die Dauer einer stationären Massnahme beträgt laut Strafgesetzbuch in der Regel höchstens fünf Jahre. Sind die Voraussetzungen für die bedingte Entlassung nach fünf Jahren noch nicht gegeben, so kann das Gericht die Verlängerung der Massnahme um jeweils höchstens fünf Jahre anordnen.
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