Mühleberg-Betreiberin blitzt vor Gericht ab
Die dem Kernkraftwerk Mühleberg drohende Abschaltung per Ende Juni 2013 bleibt aktuell: Das Bundesgericht hat ein Gesuch der Betreiberin BKW abgelehnt.

Dem Kernkraftwerk Mühleberg droht per Ende Juni 2013 die Abschaltung. Die Bundesrichter in Lausanne haben der Kraftwerkbetreiberin BKW die aufschiebende Wirkung für ihre Beschwerde verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen März entschieden, dass das Kernkraftwerk Mühleberg aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis Ende Juni 2013 betrieben werden darf. Für eine darüber hinausgehende Bewilligung forderten die Richter in Bern vom Energiekonzern BKW ein umfassendes Instandhaltungskonzept.
Die BKW erhoben dagegen Beschwerde ans Bundesgericht. Aus Furcht, dass die Richter in Lausanne nicht vor Ende Juni 2013 entscheiden könnten, ersuchten sie gleichzeitig darum, ihrer Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilten.
Keine Notwendigkeit
Das Bundesgericht hat dieses Gesuch mit Verfügung vom 23. Mai nun abgewiesen. Gemäss dem Zwischenentscheid besteht zum heutigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, eine vorsorgliche Anordnung zu treffen und die Befristung hinauszuschieben.
Ebenfalls nicht aufgeschoben wird laut Gericht die Pflicht der BKW zur Zahlung der vom Bundesverwaltungsgericht festgelegten Verfahrenskosten in der Höhe von 16'000 Franken und der Parteientschädigung von 40'000 Franken.
Was die Erstellung des Instandhaltungskonzepts betrifft, hatten weder die BKW, noch das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), welches ebenfalls Beschwerde erhoben hat, um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ersucht.
Offene Sicherheitsfragen
Ein entsprechendes Interesse, die BKW von dieser Aufgaben zu entbinden, wäre laut Bundesgericht ohnehin nicht ersichtlich. Das Uvek hatte 2009 eine unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ausgestellt, weil die Sicherheit durch die Aufsicht des Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) gewährleistet sei.
Das Bundesverwaltungsgericht kam im vergangenen März dann aber zum Schluss, dass es nicht angehe, ein bereits 40 Jahre bestehendes AKW einfach auf Zusehen hin weiter zu betreiben. Beim AKW Mühleberg seien die offenen Sicherheitsprobleme zu gewichtig, um ihre Behebung nur über die Aufsicht der ENSI sicher zu stellen.
Der Zustand des Kernmantels, die offene Beurteilung der Erdbebensicherheit und die fehlende aareunabhängige Kühlmöglichkeit würden einen Betrieb höchstens bis Ende Juni 2013 zulassen. Wenn die BKW die Betriebsbewilligung darüber hinaus verlängert haben wolle, müsse sie ein umfassendes Instandhaltungskonzept einreichen.
Die BKW Energie AG hält den heutigen Entscheid «für nachvollziehbar». Die BKW werde weiter an dem geforderten Instandhaltungskonzept arbeiten, betonte Sprecher Antonio Sommavilla auf Anfrage. Ein solches Konzept muss die BKW bis im Juni nächsten Jahres vorlegen, sonst droht dem Kernkraftwerk die Abschaltung.
AKW-Gegner erfreut
AKW-Gegner haben positiv auf den Entscheid des Bundesgerichts zum Kernkraftwerk Mühleberg reagiert. Sie bedauern allerdings, dass der Energiekonzern BKW Millionen in die Nachrüstung des Reaktors stecken wolle, statt die Mittel in erneuerbare Energien zu stecken. Die im Komitee «Mühleberg Verfahren» organisierten Gegner und Beschwerdeführenden hoffen weiterhin auf eine baldige Stilllegung des Atomkraftwerks, wie sie in ihrer Mitteilung schreiben.
Mit seinem Entscheid habe das Bundesgericht zumindest indirekt anerkannt, dass ein Interesse an einem Instandhaltungskonzept der BKW für ihr Atomkraftwerk bestehe. Das Konzept müsse faktisch für alle von den Gegnern seit Jahren geltend gemachten Mängel eine Lösung anbieten.
Das Bundesgericht hat am Dienstag einer Beschwerde der BKW im Fall Mühleberg die aufschiebende Wirkung verweigert. Damit bleibt die drohende Abschaltung des Kernkraftwerks in einem Jahr aktuell.
SDA/bru
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