Mutterschaft ist kein zufälliges Ereignis
Für selbstständige Frauen gibt es wenig Möglichkeiten, sich für den Einnahmenverlust während der Mutterschaftspause abzusichern.

Freiberuflich tätig zu sein, heisst, frei über seine Arbeit und die Arbeitszeit entscheiden zu können und keinen Weisungen einer Chefin unterworfen zu sein. Es bedeutet aber auch, bei Krankheit oder Unfall nicht automatisch gegen den Einkommensverlust abgesichert zu sein. Eine Ausnahme bildet der Erwerbsausfall von selbstständigen Frauen nach der Geburt eines Kindes: Da springt die Erwerbsersatzordnung (EO) während 14 Wochen ein. Sie ersetzt allerdings nur einen Teil der wegfallenden Einnahmen: Die Kosten für das eigene Geschäft, die auch während eines Mutterschaftsurlaubs anfallen, sind durch die EO-Entschädigung nicht gedeckt. Im Unterschied zu selbstständigen Männern, die während eines Militär- oder Zivildienstes eine Betriebszulage erhalten (siehe: Selbstständige Mütter zahlen drauf).