Nach Augenverletzung: Kein Verfahren gegen Polizei
Die Anzeige von Angela D., die bei einer Tanz-dich-frei-Demo in Winterthur möglicherweise von einem Gummischrot-Projektil der Polizei getroffen wurde und fast das Augenlicht verlor, hat keine Folgen.

«Standortfucktor» hatten die Aktivisten ihre unbewilligte Demonstration in Winterthur am 21. September 2013 genannt. Die sogenannte Tanzdemo artete aus, es kam zu einem massiven Polizeieinsatz. Die damals 19-jährige Angela D. war mittendrin und wurde am Auge verletzt. Gemäss ihrer Aussage wurde sie von einem Gummischrot-Projektil der Polizei getroffen. Darauf reichte sie Strafanzeige ein. Die Stadtpolizei Zürich wurde mit der Untersuchung beauftragt, weil sowohl die Kantonspolizei Zürich als auch die Stadtpolizei Winterthur in der Anzeige der Frau beschuldigt wurden.
Basierend auf der Untersuchung der Stadtpolizei Zürich hat die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland nun beschlossen, kein Verfahren gegen die Polizei zu eröffnen, wie der «Landbote» heute berichtet. Es gebe keinen hinreichenden Verdacht auf polizeilichen Amtsmissbrauch, so die Begründung. Ausserdem sei nicht erwiesen, dass die Augenverletzung auf Gummischrot zurückzuführen sei. Die Verletzung könnte auch andere Ursachen haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Beurteilung auf Videoaufnahmen. Diesen zufolge hatte die Polizei zum Zeitpunkt des Gummischroteinsatzes eine Distanz von mindestens 20 Metern «zur Front der gewalttätigen Personen».
Fall geht ans Obergericht
Markus Bischoff, Angela D.'s Anwalt und AL-Regierungsratskandidat, will den Entscheid der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland ans Obergericht weiterziehen. Aus seiner Sicht hat die Stadtpolizei Zürich nur unzureichend Beweismaterial herangezogen. «Die analysierten Videos sind ohne Echtzeitangabe», sagte Bischoff dem Redaktion Tamedia. Die Aussage, dass die Verletzung auch von einem Ellbogen stammen könnte, sei «rein theoretisch». Laut Bischoff müssen weitere Beweismittel herangezogen und auch die hohe Glaubwürdigkeit der Betroffenen berücksichtigt werden. Ausserdem stelle sich die Frage, ob der Einsatz von Gummischrot überhaupt gerechtfertigt war. «Gummigeschosse dienen dazu, Demonstranten auf Distanz zu halten. Auf Menschen zu schiessen, die zuvor eingekesselt wurden, lässt sich kaum rechtfertigen», so der Anwalt.
Auch verletzte Polizisten
Die junge Winterthurerin ist auch nach einer Operation auf dem rechten Auge stark in der Sehkraft eingeschränkt und verfügt auf diesem noch über rund 20 Prozent der üblichen Sicht, schreibt die Zeitung.
Bei der Demo wurden 93 Personen verhaftet und 11 verletzt. Ein Polizist trug einen Hörschaden davon, weil neben ihm eine Knallpetarde explodierte, ein anderer wurde ebenfalls durch eine Knallpetarde am Kinn verletzt.
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