Nach Sieg um Spurabbau: Stadtpräsidentin Mauch will «nicht emotionalisieren»
Das Verwaltungsgericht hat der Stadt Zürich auf der ganzen Linie recht gegeben. Nun muss der Kanton, der den Spurabbau beim Sechseläutenplatz verboten hatte, zurückkrebsen.

Rückstaugefahr bis über die Stadtgrenze hinaus: Das war der Grund, weshalb der Regierungsrat den von der Stadt Zürich angestrebten Spurabbau auf dem Utoquai nicht genehmigte. Die Stadt ging vor Gericht – und bekam nun recht.