Nachbarn müssen den Lärm spielender Kinder dulden
Eine geplante Kinderkrippe mitten in einem ruhigen Wohnquartier eckt bei den Nachbarn an. Ihr Rekurs wird abgewiesen.

Zürich – Nachbarn haben auch in einer ruhigen Wohnzone den Lärm von maximal zwanzig im Freien spielenden Kindern zu dulden. Das hält das Baurekursgericht des Kantons Zürich in einem kürzlich erfolgten Entscheid fest. Der Lärm von Kindern, die in Nachbargärten, Innenhöfen oder auf dem Trottoir spielen, sei für ein Wohnquartier «geradezu typisch», schreibt es. Das Gericht hatte sich mit einem Rekurs von einem Dutzend Nachbarn einer geplanten Kinderkrippe in einem ruhigen Stadtzürcher Wohnquartier zu beschäftigen. Diese wehrten sich dagegen, dass in einer Nachbarliegenschaft eine private Kinderkrippe eingerichtet werden soll.