Nachgerechnet: Eine Milliarden-Wette
Wie gross die Löcher bei AHV und Pensionskassen werden, falls das Parlament Bersets Reform ablehnen sollte.

Prognose für die Entwicklung der ersten Säule/Umverteilung in der zweiten Säule

Lieber keine Altersreform als diese, sagen viele Bürgerliche vor der entscheidenden Abstimmung heute Donnerstag. Nur: Was ist die Alternative? Blieben Bundesrat und Parlament untätig, käme es 2030 zur Katastrophe: Die AHV könnte nicht mehr alle Renten auszahlen, sie wäre praktisch bankrott. Nach Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen lägen dann nur noch 7,2 Milliarden Franken im AHV-Fonds – es bräuchte aber 60,5 Milliarden, um alle Renten eines Jahres zu bezahlen. Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren, das heisst, die Sparbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fliessen umgehend an die Rentner. Da die Unternehmen in der Regel aber nur einmal pro Jahr Gelder überweisen, braucht die AHV liquide Mittel in der Höhe von 20 bis 30 Prozent einer Jahresausgabe, damit kein Engpass entsteht. Die 7,2 Milliarden entsprächen aber nur 12 Prozent.
Damit es nicht so weit kommt, müssten Bundesrat und Parlament eine neue Reform ausarbeiten. Aber mit jedem Jahr, um das sich eine neue Vorlage verzögert, wächst die künftige Finanzierungslücke. Das heisst, es müssen immer einschneidendere Massnahmen ergriffen werden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte würde definitiv nicht mehr genügen, eine Erhöhung des Rentenalters oder eine Abschaffung der Witwenrente stünde wieder zur Diskussion. Deshalb sagen die Befürworter: «Nichts machen ist die teuerste Reform»
Nächste Altersreform sollte 2030 greifen
Anders präsentierte sich die Situation, wenn die Variante der Altersreform, über die das Parlament heute abstimmt, Anfang 2018 in Kraft tritt: Dann lägen gemäss Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) im Jahr 2030 noch 59,2 Milliarden im AHV-Fonds – 97 Prozent der prognostizierten Jahresausgaben. Erst im Jahr 2038 würde dieser Wert unter 20 Prozent sinken. Das Parlament müsste also die nächste Altersreform so aufgleisen, dass sie 2030 zu greifen beginnt.
Der Kompromiss sieht nun vor, dass Neurentner 70 Franken mehr AHV bekommen, die Mehrwertsteuer soll aber nur um 0,6 Prozentpunkte statt um 1 Prozentpunkt erhöht werden. Dennoch muss die nächste Altersreform nicht früher als ohnehin geplant umgesetzt werden, sagt Rolf Camenzind, Kommunikationschef des BSV. Mit 97 Prozent wäre der AHV-Fonds nur wenig schlechter kapitalisiert als bei der Variante des Ständerats (111 Prozent) und etwas besser als bei jener des Nationalrats (83 Prozent).
Milliarden werden umverteilt
Bei der zweiten Säule sieht die Altersreform als wichtigste Massnahme die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent vor. Dieser Wert bestimmt, wie hoch die Rente aus der zweiten Säule ausfällt. Die Pensionskassen können es sich nicht mehr leisten, Renten wie bis anhin auszuzahlen, weil die Zinsen sehr tief sind und die Lebenserwartung gestiegen ist. Lukas Müller, Professor an der Uni St. Gallen, schätzt, dass heute rund 3 Milliarden Franken pro Jahr von den arbeitenden Versicherten auf die Rentner umverteilt werden.
Je länger es nun dauert, bis der Umwandlungssatz gesenkt werden kann, desto mehr Geld wird umverteilt. Scheitert die Reform der Altersvorsorge, wird die Umverteilung in der zweiten Säule gemäss dem Modell von Müller auf 3,7 Milliarden Franken pro Jahr ansteigen. Könnte der Umwandlungssatz aber gesenkt werden, reduzierte sich der Betrag auf 1,7 Milliarden Franken pro Jahr.
Die Kassen haben bereits reagiert
Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands, stellt deshalb klar: «Eine Senkung des Umwandlungssatzes ist notwendig und muss umso höher ausfallen, je länger wir zuwarten.» Für seine Branche sind schon die vorgesehenen 6 Prozent ein Kompromiss. Die Pensionskassen hätten lieber eine Senkung auf 5,6 Prozent gehabt.
Unabhängig von der Politik haben viele Kassen bereits reagiert. Sie haben die Umwandlungssätze stark gesenkt: Erhielt ein 65-jähriger Mann 2002 im Durchschnitt einen Satz von 7,13 Prozent, waren es 2016 noch 6,13 Prozent, wie aus der aktuellen Studie von Swiss-canto hervorgeht. Die Branche ist also faktisch schon bei 6 Prozent angekommen. Und der Trend zeigt weiter abwärts: In den letzten Monaten haben mehrere Pensionskassen bekannt gegeben, dass sie den Umwandlungssatz gar unter 5 Prozent senken werden.Das dürfen die Kassen, weil sie nur für den obligatorischen Teil der Vorsorge einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent garantieren müssen. Die Grenze liegt heute bei rund 85 000 Franken Jahreseinkommen. Für alle Beiträge, die darüber hinausgehen, können die Pensionskassen selber einen Satz festlegen. Und der liegt derzeit deutlich unter 6,8 Prozent – und wird noch tiefer sinken, wenn die Altersreform scheitert.
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