Geldblog: Stärkung der AltersvorsorgeWann werden nachträgliche 3a-Einkäufe möglich sein?
Obwohl sich Stände- und Nationalrat bereits für nachträgliche freiwillige Einkäufe in die dritte Säule ausgesprochen hatten, lassen diese weiter auf sich warten. Ein Update.

Vor zwei Jahren hatten Sie die Thematik der retroaktiven Einzahlungen für die 3. Säule behandelt. Sowohl der National- wie auch der Ständerat haben die Motion gutgeheissen. Ich habe jedoch bis jetzt keine Information über die Applikation gefunden. Überall heisst es, dass dies kommt, aber der Bundesrat noch darüber beraten müsse. Haben Sie die neusten Informationen zu diesem Thema? Ab wann wird diese Möglichkeit Realität? Leserfrage von T.W.
Der Vorstoss, den Erich Ettlin, Ständerat aus dem Kanton Obwalden, bereits im Juni 2019 im Parlament eingereicht hatte, soll die freiwillige Altersvorsorge weiter stärken und freiwillige Einkäufe nicht nur im Rahmen der 2. Säule, sondern auch bei der Säule 3a nachträglich erlauben. Konkret verlangt der Vorstoss, dass Artikel 82 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die entsprechenden Verordnungsbestimmungen dahingehend abzuändern seien, «dass Personen mit einem AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeiträge in die Säule 3a einzahlen konnten, die Möglichkeit erhalten, dies nachzuholen, und es vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen im Einkaufsjahr abziehen können.»
Die Schaffung eines Einkaufs und damit eines nachträglichen Einzahlens von vergangenen Beitragsjahren in die Vorsorge würde laut Ständerat Erich Ettlin diejenigen Personen stärken, die in jungen Jahren kein 3a-Konto hatten, als selbständig erwerbende Personen die finanziellen Mittel nicht aufbringen konnten oder die mangels AHV-Einkommen nicht einzahlen konnten – insbesondere nicht erwerbstätige Mütter. Obwohl der Bundesrat gegen das Vorhaben war und die Motion ablehnte, sah es das Parlament anders: Am 12.9.2019 unterstützte der Ständerat die Motion von Erich Ettlin und am 2.6.2020 auch der Nationalrat.
Ich befürchte, dass nochmals einige Zeit ins Land geht, bis die nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a dann wirklich vom Bundesrat umgesetzt werden.
Seither sind bald zwei Jahre vergangen und der vom Parlament angestrebte nachträgliche freiwillige Einkauf in die steuerbegünstigte Säule 3a lässt, wie Sie richtig feststellten, weiter auf sich warten. Ich habe daher beim zuständigen Bundesamt für Sozialversicherungen BSV nachgefragt, wie der Stand dieses Geschäftes ist. Wie Sabrina Gasser, Mediensprecherin beim Eidgenössischen Departement des Innern, zu dem das BSV gehört, auf meine Anfrage hin erklärte, ist das BSV daran, eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Motion Ettlin zu erarbeiten. «Die Motion wurde vom Nationalrat als Zweitrat am 2. Juni 2020 angenommen. Die Arbeiten liegen somit noch im Rahmen der zweijährigen Regelfrist von Art. 122. ParlG.»
Auf meine Nachfrage, warum es trotz des Auftrags von Ständerat und Nationalrat solange dauert, bis eine Vorlage ausgearbeitet ist, erklärt BSV-Sprecherin Gasser: «Die Umsetzung der Motion ist anspruchsvoll: Die Regelung ist von der Sache her komplex und muss mit weiteren Ämtern und Behörden koordiniert und abgestimmt werden. Zwei Jahre sind hierfür keine aussergewöhnlich lange Zeit.» Die Kritik, dass das BSV den Einkauf in die Säule 3a verzögere, sei nicht gerechtfertigt. Keine konkrete Antwort gibt es vom BSV allerdings auf die Frage, bis wann damit gerechnet werden kann, bis ein Einkauf in die Säule 3a möglich wird: «Für die Änderung von rechtlichen Grundlagen des Bundes sind Verfahrensschritte vorgesehen. So muss beispielsweise auch für eine Verordnungsänderung eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt werden», betont Sabrina Gasser. «Wir gehen davon aus, dass die Vernehmlassung im laufenden Jahr eröffnet werden kann.»
Die Vernehmlassungsfrist dürfte wohl nochmals drei Monate dauern. Erst dann könnten Artikel 82 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die entsprechenden Verordnungsbestimmungen im Sinne des Vorstosses abgeändert und dann später umgesetzt werden. Ich befürchte, dass nochmals einige Zeit ins Land geht, bis die mittels der Motion von Erich Ettlin angestossenen nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a dann wirklich vom Bundesrat umgesetzt werden. Ständerat Erich Ettlin, den ich ebenfalls kontaktiert habe, rechnet damit, dass «vermutlich mit Inkrafttreten auf 1.1.2024 zu rechnen ist». Die politischen Mühlen drehen offensichtlich langsam – im Falle einer sinnvollen Stärkung der freiwilligen Altersvorsorge aus meiner Sicht viel zu langsam.
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