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Nationalrat fordert Verbot des Islamischen Zentralrats

Auf der Winterthurer Marktgasse wurden gratis Korane abgegeben. Foto: PD
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FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann hat einen Vorstoss eingereicht, der auf ein Verbot von Organisationen mit extrem islamistischem Gedankengut abzielt. Er hofft damit, die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats davon zu überzeugen, eine Motion an den Bundesrat zu richten. Die Regierung soll darin aufgefordert werden, die Koranverteilaktion «Lies!» und den Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS) sowie allenfalls weitere Organisationen zu verbieten.

Als Begründung führt Portmann an, dass menschenverachtendes Gedankengut zu einem «Krebsgeschwür in der Gesellschaft» anwachsen könne. Ideologien, die sich an der Scharia ausrichteten und zum Jihad aufriefen, seien schon im Keim zu ersticken. Sie stellten heute die grösste Bedrohung für die zivilisierte Welt dar.

Neues Nachrichtendienst-Gesetz als Grundlage

Wie Portmann auf Anfrage festhält, ist er sich der Schwierigkeiten bewusst, Organisationen gemäss schweizerischem Recht verbieten zu lassen. Vor einem Monat hat der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) eine Debatte um Einschränkungen für die Koranverteilungen auf öffentlichem Grund losgetreten. Fehr stützte sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das unter anderem das im September in Kraft tretende neue Nachrichtendienst-Gesetz zitiert. Demnach kann der Bundesrat eine Organisation oder Gruppierung verbieten, wenn diese «terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagiert, unterstützt oder in anderer Weise fördert und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedroht».

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein entsprechender Beschluss der UNO oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vorliegt. Portmann möchte den Bundesrat mit der Kommissionsmotion am Ende dazu bringen, sich bei der UNO bzw. der OSZE für ein Verbot von «Lies!» und des IZRS einzusetzen – damit die Schweiz am Ende mit ähnlichen Schritten reagieren kann.

Neuland für die Schweiz

Während der Islamrat ein Verein mit Büroräumen, Mitarbeitern und Bankkonten ist, verfügen die Koranverteiler in der Schweiz nicht über Strukturen, die sich so einfach zerschlagen liessen. Schätzungsweise ein Dutzend «Lies!»-Aktivisten aus der Schweiz sind inzwischen als Jihadisten ins syrisch-irakische Kriegsgebiet ausgereist. Beim IZRS läuft gegen drei Vorstandsmitglieder – Nicolas Blancho, Qaasim Illi und Naim Cherni – ein Strafverfahren der Bundesanwaltschaft wegen Verstössen gegen das Verbot der al-Qaida und des Islamischen Staats (IS).

Ob sich die UNO oder die OSZE dazu bewegen lassen, auf die schweizerische Gesetzgebung Rücksicht zu nehmen und schweizerische Gruppierungen zu verbieten, steht derzeit noch in den Sternen. Deutschland hat «Lies!» bereits verboten, doch war die Koranverteilaktion dort als Stiftung organisiert, verfügte also über Strukturen und Bankkonten. Anders als Deutschland hat die Schweiz keine Tradition im Verbieten gefährlicher Organisationen.