Nationalrat sagt der Zersiedelung den Kampf an
Die grosse Kammer fasst wie der Ständerat und die Regierung den indirekten Gegenvorschlag für die Landschaftsinitiativen ins Auge. Der Nationalrat ist auf die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes eingetreten.

Der Gegenentwurf konzentriert sich auf die Bekämpfung der Zersiedelung und den Schutz des Kulturlandes. Beides sind Kernanliegen der Landschaftsinitiative von Umweltorganisationen, die ein 20-jähriges Moratorium für neue Bauzonen verlangt.
Nach dem Willen des Ständerates und der Regierung soll ein Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe die Initianten zum Rückzug bewegen. Gegen den Widerstand der SVP und einzelner bürgerlicher Parlamentarier hiess der Nationalrat dieses Vorgehen gut, indem er mit 107 zu 56 Stimmen auf die Vorlage eintrat.
Bauzonen in den kommenden 20 Jahren einzufrieren, sei angesichts des Bevölkerungswachstums der Schweiz so unrealistisch, dass die Landschaftsinitiative ohne Gegenvorschlag dem Volk vorgelegt werden könne, sagte Hans Rutschmann (SVP/ZH). «Sie hat keine Chance.»
Nichts geschehen
Die übrigen Parteien bekräftigten dagegen, dass sie bei der Raumplanung die Zügel angesichts der fortschreitenden Zersiedelung der Schweiz anziehen wollten. «Alle beurteilen die Situation kritisch, trotzdem ist bisher nichts geschehen», stellte Martin Bäumle (glp/ZH) namens der Kommissionsmehrheit fest.
Ohne finanzielle Anreize komme es aber nicht zu einer Verdichtung des Wohnraumes, obwohl dies im Grunde unbestritten sei. Die Vorlage sieht für diesen Anreiz eine Abgabe vor, wenn Land einer Bauzone zugewiesen wird und damit an Wert gewinnt. Diese Abgabe soll mindestens 25 Prozent betragen. Sie ist heute schon möglich, aber nicht obligatorisch.
Im Gegensatz zum Ständerat steht im Nationalrat aber ein Konzept zur Diskussion, mit dem die Kantone wählen können zwischen einer Mehrwertabgabe oder einem Flächenausgleich. Bei der Schaffung neuer Bauzonen müsste Boden gleicher Fläche und Ertragsmöglichkeiten der Landwirtschaftszone zugewiesen werden.
Bund stärken
Bundesrätin Doris Leuthard (CVP) verteidigte den bundesrätlichen Vorschlag. Er stärke die Bundeskompetenzen. Heute habe der Bundesrat fast keine Möglichkeit, einen kantonalen Richtplan abzuweisen. In Zukunft müssten Richtpläne beispielsweise aufzeigen, wo welche Siedlungsflächen geplant seien.
Leuthard zeigte auch Sympathien für eine Mehrwertabgabe: Wenn der Staat mit einer Einzonung jemanden «über Nacht zum Millionär machen» könne, sei es auch statthaft, wenn er einen Teil dieses Mehrwerts abschöpfe. Allerdings dürfe der Bund nicht in die Hoheit der Kantone eingreifen und diese Abgabe obligatorisch erklären.
Kein neuer Anlauf
Keine Chance hatte ein Rückweisungsantrag der BDP. Der Rat lehnte ihn mit 106 zu 65 Stimmen ab. Die BDP wollte den Entwurf zur Überarbeitung an die Umweltkommission zurückweisen, weil sie die Vorlage weder für mehrheitsfähig noch umsetzbar hält. Die Mehrheit des Rates glaubte nicht, dass die Kommission nach 10 Monaten Arbeit am Entwurf bei einem Neuanlauf zu einem besseren Resultat käme.
SDA/wid
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