Nationalratskommission befürwortet Staatstrojaner
Strafverfolger sollen Trojaner in Computer einschleusen dürfen, um Skype-Gespräche von Kriminellen mithören zu können. Dafür sprach sich die Kommission knappst möglich und mit einigen Änderungen aus.
Nach dem Ständerat hat sich auch die Rechtskommission des Nationalrates für den so genannten Staatstrojaner ausgesprochen. Heute können sich Kriminelle mit verschlüsselter Internet-Telefonie einer Überwachung entziehen. Um in solchen Fällen mithören zu können, sollen die Strafverfolgungsbehörden künftig Government Software (GovWare) einsetzen dürfen. Schon heute lassen die Gerichte solche Programme zu, doch ist die Rechtslage umstritten.
Mit einer Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) will der Bundesrat Klarheit schaffen. Die Schnüffelsoftware soll nur zum Einsatz kommen, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten wie Mord oder Menschenhandel geht.
Zentrale Stelle des Bundes
Die Rechtskommission hat zugestimmt, aber einige Präzisierungen angebracht, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid von Kommissionspräsident Alec von Graffenried (Grüne/BE) sprach sie sich dafür aus, dass die GovWare von einer zentralen Stelle des Bundes beschafft werden soll.
Weiter hiess sie einen Antrag gut, wonach die Ausleitung aus dem überwachten Datenverarbeitungssystem bis zur zuständigen Strafverfolgungsbehörde gesichert zu erfolgen hat.
Nicht zwingend Schweizer Software
Nicht verlangen will die Kommission dagegen, dass GovWare in der Schweiz entwickelt werden muss oder nur aus Ländern beschafft werden darf, die keine grossangelegte Fernmeldeüberwachung betreiben. Ferner will die Kommission nicht im Gesetz verankern, dass die Systemintegrität des betroffenen Computers sowie der beteiligten Netzwerke zu gewährleisten ist.
Die Kommission hat sich aber einstimmig für höhere Anforderungen an die Informatikprogramme zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs ausgesprochen. So sollen nur Programme eingesetzt werden, welche die Überwachung lückenlos und unveränderbar protokollieren.
Keine präventive Überwachung
Das Abhören von Telefongesprächen ist im Rahmen von Strafverfahren bereits heute möglich. Davon zu unterscheiden ist die präventive Überwachung ausserhalb von Strafverfahren, die der Bundesrat mit einem neuen Gesetz dem Nachrichtendienst erlauben möchte.
Die Beratungen zum BÜPF will die Rechtskommission am 30. April abschliessen. Dann kann sich der Nationalrat darüber beugen. Bereits an einer früheren Sitzung hatte sich die Kommission mit den Randdaten befasst. Diese geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat.
Heute werden die Randdaten sechs Monate lang aufbewahrt. Künftig sollen die Strafverfolgungsbehörden nach dem Willen der Nationalratskommission auch nach zwölf Monaten noch darauf zugreifen können. Auch hier wird der Nationalrat über zahlreiche Minderheitsanträge zu befinden haben.
SDA/rar
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