Naturschützer bangen um Vogelreservate
Die Jagd auf Kormorane soll in Reservaten erleichtert werden. Und manche Kantone möchten gar den Gänsesäger oder Biber bekämpfen können.

Die Jagd ist verboten. Klipp und klar lautet die Formulierung in der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV). Ausnahmen sind nur bei nicht geschützten Tierarten möglich, «sofern dies zur Verhütung von untragbaren Schäden notwendig ist». In der revidierten Verordnung, zu der Ende Woche die Vernehmlassung abläuft, ist aber nicht mehr von «untragbaren», sondern nur noch von «übermässigen» Schäden die Rede. Und manche Kantone, darunter der Aargau, gehen so weit, dass sie die Lockerung unter gewissen Bedingungen auf geschützte Arten ausdehnen möchten.