Naturschutz verliert im Autobahnstreit
Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerden gegen den Zusammenschluss der Oberlandautobahn ab. Einig war sich das Gericht beim Schutz der Moorlandschaft aber nicht.

Seit über zwei Jahren ist der Ausbau der Oberlandautobahn im Moorschutzgebiet zwischen Wetzikon und Hinwil festgefahren. Nun ist die Lösung ein Stück näher gerückt. Am Dienstag veröffentlichte das Zürcher Verwaltungsgericht seinen Entscheid, die Einwände von Natur- und Vogelschutz von 2008 abzuweisen. Sollten die Beschwerdeführer den Fall nicht vor Bundesgericht ziehen, kann die Lücke zwischen der Autobahnausfahrt Uster und dem Betzholz-Kreisel in Hinwil geschlossen werden, wie es das Projekt des Kantons vorsieht.