Negativzinsen auch für Kleinsparer?
Die Zürcher Kantonalbank behält sich vor, künftig auch die Einlagen von Kleinsparern mit Negativzinsen zu belasten. Dazu hat sie jetzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert.

Wer liest schon ein 40-seitiges Büchlein zu den Veränderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen? ZKB-Kunden, die zumindest einen Blick auf die erste Seite der «überarbeiteten Vertragsbestimmungen» der Zürcher Kantonalbank werfen, finden dort unter dem Begriff «Zinsabschluss» zwei bemerkenswerte Sätze. «Bei speziellen Marktbedingungen könnte sich die ZKB gezwungen sehen, Negativzinsen einzuführen.» Und: «Dem Kunden stünden in diesem Fall selbstverständlich unlimitierte Rückzüge frei.» Mit dem Verweis auf andere Bestimmungen wird es dann schon komplizierter.