Nein zum geliebten Fahrzeug
Ein Sozialhilfeempfänger im Kanton Bern will sein Auto behalten. Die Gemeinde sagt Nein, die nächste Instanz Ja. Die Gemeinde bleibt beim Nein: Wer ein Auto habe, müsse damit rechnen, finanziell an die Mauer zu fahren.

Die Gemeinde hatte einem Sozialhilfebezüger ab 2008 die Leistungen stufenweise gekürzt, weil er sein Auto nicht abgeben wollte. Der Opel-Fahrer wehrte sich erfolgreich beim Regierungsstatthalter gegen diesen Entscheid (wir berichteten). Nun hat Zollikofen beschlossen, an die nächste Instanz zu gelangen, ans Verwaltungsgericht.
Zum Jodeln
Wie alt der Mann ist, welchen Beruf und Zivilstand er hat, will die Gemeinde nicht preisgeben. Immerhin ist klar, dass er dieses Fahrzeug nicht zum Arbeiten braucht, sondern unter anderem für sein Hobby, das Jodeln. Der Sozialdienst forderte ihn mehrmals auf, die Schilder abzugeben. Als er sich weigerte, kürzte die Gemeinde die Sozialhilfe. Für Regierungsstatthalter Christoph Lerch handelten die Behörden falsch. Wenn das Auto mit dem sogenannten Grundbedarf finanziert werden könne, liege «keine pflichtwidrige Verwendung von Sozialhilfegeldern vor». Zu Deutsch: Wenn er sich andernorts einschränkt, darf er das geliebte Auto behalten.
Der Sozialdienst Zollikofen ist anderer Ansicht. Wer ein Auto halte, müsse damit rechnen, noch ärmer zu werden, begründet die Gemeinde den Gang ans Verwaltungsgericht. Ein Wagen koste zu viel, mindestens 400 Franken im Monat. Dieser Betrag verschlinge rasch nahezu die Hälfte der für den Grundbedarf vorgesehenen Sozialhilfe.
Das Auto als Schuldenfalle
Wenn die Sozialhilfeempfänger Autos haben, sei die Gefahr gross, dass sie sich verschulden oder noch tiefer in den finanziellen Sumpf geraten, erklärt die Gemeinde. Um dies zu vermeiden, wären die Behörden gezwungen, Autobudgets zu erstellen. Dies könne nicht die Aufgabe der Sozialarbeiter sein.
In Zollikofen dürfen Sozialhilfebezüger prinzipiell keine Autos besitzen. Die Gemeinde gestattet allerdings Ausnahmen und übernimmt in diesen Fällen einen Teil der Fahrzeugkosten (siehe Kasten). Gemäss Sozialdienstleiter Urs Teuscher gewährt die Gemeinde bloss drei oder vier Bezügern diese Hilfe. Wie viele trotz der gekürzten Leistungen ein Auto besitzen oder dieses Fahrzeug noch nicht abgegeben haben, kann Teuscher nicht sagen. Der Sozialdienst betreut insgesamt 143 Dossiers.
SDA/tan
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