Neu abstimmen über Hornkühe?
Beim Bundesgericht ist eine Beschwerde eingegangen.

Der Hörner-Kampf ist noch nicht ausgefochten. Beim Bundesgericht wurde eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Hornkuh-Initiative eingereicht, die 54,7 Prozent der Stimmenden abgelehnt haben.
Der Grund für die Beschwerde ist eine von der Universität Bern veröffentliche Untersuchung zu den Folgen des Enthornens. Über 200'000 Kälbern werden jährlich die Hornansätze ausgebrannt. Zwar erhalten die Tiere eine Narkose, doch praktisch alle Kälber leiden 24 Stunden nach dem Eingriff an Schmerzen. Das hat die Uni herausgefunden und im Februar 2018 darüber informiert. Dass 38 Prozent der Kälber aber auch noch nach drei Monaten leiden, teilte die Uni erst am 7. Dezember offiziell mit – zwölf Tage nach der eidgenössischen Abstimmung. Der Beschwerdeführer ist daher überzeugt, dass die Forschungserkenntnisse massgeblich zur Meinungsbildung beigetragen und das Resultat des Urnengangs beeinflusst hätten – vielleicht sogar gedreht. Ob dies so ist, muss nun das höchste Gericht untersuchen.
Brigit Bucher, Sprecherin der Uni Bern, sagt: «Im Juli 2018 reichte die Forscherin die Erkenntnisse über die Langzeitfolgen des Enthornens bei der Fachzeitschrift ‹Physiology & Behavior› ein.» Aber erst wenn Experten die Methodologie und die Resultate geprüft hätten, würde eine Studie als gesichert gelten. «Die Uni hätte die Resultate rasch publizieren wollen, doch die Freigabe erfolgte erst nach der Abstimmung.»
Noch nie wurde eine eidgenössische Abstimmung vom Bundesgericht für ungültig erklärt
Wie gross sind nun die Chancen, dass die Abstimmung wiederholt wird? «Einerseits müsste Artikel 34 der Bundesverfassung verletzt sein», sagt Staatsrechtsprofessor Markus Schefer von der Universität Basel. Darin enthalten ist die Garantie, dass die politischen Rechte geschützt und die freie Willensbildung sowie die unverfälschte Stimmabgabe möglich sind. Andererseits hebt das Bundesgericht eine Abstimmung nur auf, wenn sich der Fehler im Vorfeld mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf das Ergebnis ausgewirkt hat. Bis heute hat das Bundesgericht noch nie eine eidgenössische Abstimmung für ungültig erklärt. Noch hängig ist derzeit eine Beschwerde der CVP zur Initiative «Gegen die Heiratsstrafe».
Der Initiant der Initiative, Armin Capaul, sagt zur Beschwerde: «Es freut mich, dass sich auch andere für die Hörner der Kühe einsetzen.» Er weist aber auch darauf hin, dass losgelöst von der Initiative das Parlament und der Bundesrat bereits heute mit dem Verfassungsartikel 104 mit Anreizen naturnahe und tierfreundliche Produktionsformen fördern könnten. «Schliesslich fordere nicht nur ich das, sondern über 45 Prozent der Bevölkerung.»
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