Nicht das Geld, sondern das Image zählt
Product Placement ist im Schweizer Fernsehen seit drei Jahren erlaubt. Doch die Grenze zu unerlaubter Schleichwerbung bleibt schwammig.

«Dürfte ich Sie noch bitten, meine Homepage in Ihrem Artikel zu erwähnen und allenfalls auch unser neues Produkt?», steht am Ende des Mails eines Unternehmens an die Basler Zeitung. «Wir sind nicht das ZDF!», hätte eine Antwort lauten können. «Ich bin nicht Gottschalk!», eine andere. Hätte die BaZ die Wünsche des Unternehmens erfüllt, wäre das Product Placement gewesen, eine Produkteplatzierung in einem Medium. Diese Art, zu werben, ist in TV und Radio in der Schweiz erst seit drei Jahren erlaubt.