Niederlage für Rolf Erb
Schloss Eugensberg und weitere Vermögenswerte sollen den Gläubigern von Rolf Erb zugute kommen. Das entschied das Winterthurer Bezirksgericht heute.

Der ehemalige Chef des Erb-Konzerns hat eine Niederlage einstecken müssen: Rolf Erbs Last-Minute-Schenkungen an seine Zwillingssöhne werden rückgängig gemacht. Trotzdem muss er vorerst nicht aus dem Thurgauer Schloss Eugensberg ausziehen.
Das ergänzende Urteil des Winterthurer Bezirksgerichts vom Donnerstag ist ein Erfolg für die zahlreichen Gläubiger, die von Rolf Erb und der Hugo Erb AG um viel Geld geprellt wurden. Das Gericht entschied, dass die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Vermögenswerte in die Konkursmasse fliessen sollen. Sie kommen damit irgendwann den Geschädigten zugute.
Schenkung an die Zwillingssöhne
Zu diesen Vermögenswerten gehören das Schloss Eugensberg im Kanton Thurgau inklusive Schlossinventar, eine Garage voller Oldtimer, Aktien, eine Immobilienfirma sowie zahlreiche Liegenschaften, darunter etwa das Hochhaus «Zentrum Töss» mit Hotelbetrieb in Winterthur.
Wie viel dieses Paket insgesamt wert ist, ist nicht abschliessend geklärt. Schloss Eugensberg alleine hat laut Staatsanwaltschaft einen Wert von 27 Millionen Franken, es wurde vor sieben Jahren von einer Konkursverwalterin aber gar auf 40 Millionen Franken geschätzt.
Rolf Erb hatte all diese Vermögenswerte im Frühling 2003 - gut ein Jahr vor seinem Privatkonkurs - an seine damals erst zehn Monate alten Zwillingssöhne verschenkt. Seine Partnerin erhielt das Schlossinventar im Wert von 1,4 Million Franken.
Ein im Jahr 1997 von Rolf Erb veröffentlichter Bildband über das Schloss aus dem 19. Jahrhundert zeigt goldene Wasserhähne in Marmorbädern und viele Antiquitäten. Erbaut wurde Eugensberg von Eugène de Beauharnais, dem Stiefsohn Napoleons.
Vermögen in letzter Minute ins Trockene gebracht
Die Gläubiger warfen dem Unternehmer vor, er habe sie bewusst geschädigt, indem er sein Vermögen im letzten Moment ins Trockene gebracht habe. Das Gericht schloss sich dieser Meinung am 22. März an und verurteilte Erb unter anderem wegen Gläubigerschädigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren.
Dass die Schenkungen an die Zwillinge und die Lebenspartnerin nun rückgängig gemacht werden, basiert auf diesem Schuldspruch. Als weitere gute Neuigkeit für die Gläubiger entschied das Gericht, dass Erb den Geschädigten 215'000 Franken Prozessentschädigung zahlen muss.
Erb erschien heute nicht persönlich vor Gericht sondern schickte lediglich seinen Anwalt. Dieser will den Entscheid nun analysieren und dann über einen allfälligen Weiterzug entscheiden.
Gläubiger-Anwalt ist «positiv überrascht»
Für die Gläubiger sei der Entscheid eine sehr gute Nachricht, sagte einer der Geschädigten-Anwälte nach der Urteilseröffnung. Er sei positiv überrascht. Allerdings dürfe man sich noch nicht zu früh freuen. «Ich rechne damit, dass das Urteil angefochten wird.»
Angefochten hat Erb bereits die Verurteilung zu acht Jahren Freiheitsstrafe wegen Gläubigerschädigung, gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung. Gemäss Urteil hat er als Chef des Familienkonzerns Jahresabschlüsse gefälscht, um an weitere Kredite zu kommen. Der Fall ist nun vor Obergericht hängig.
Falls dieses Erb von der Gläubigerschädigung freisprechen sollte, würde jedoch auch der Konkursmassen-Entscheid hinfällig, weil sich dieser auf das erste Urteil abstützt. Das Schloss und die anderen Vermögenswerte würden also an die Kinder und die Partnerin zurückgehen - zum Nachteil der Gläubiger.
Klar ist vorerst nur eines: Seine Sachen packen muss der letzte Chef der Erb-Gruppe vorerst nicht. So lange die Urteile nicht rechtskräftig sind, kann er weiter mit seiner Partnerin und den heute neunjährigen Zwillingen im Schloss wohnen - und muss die Aussicht auf den Bodensee nicht gegen den Blick auf einen Gefängnishof tauschen.
SDA/kle
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch