Neue Corona-Regeln für Zürcher SchulenNun gilt wieder Maskenpflicht für Lehrpersonen und ältere Schülerinnen
Neue Massnahmen gelten für die Lehrer- und ältere Schülerschaft. Doch es gibt Möglichkeiten, sich von der Maskenpflicht zu befreien.

Noch sind zahlreiche Schulklassen im Kanton Zürich von Corona-Fällen betroffen, Schulleiter am Rotieren und Eltern besorgt um die Gesundheit ihrer Kinder. Kurz: In der Zürcher Schullandschaft herrscht bezüglich Corona ein Chaos. Seit Tagen steht deshalb die Frage im Raum: Wann reagiert die Bildungsdirektion unter Mitte-Regierungsrätin Silvia Steiner? Und welchen Beschluss des Gesamtregierungsrates legt sie vor? Diese Frage interessiert gerade jetzt besonders, da sich landesweit Pädiater und Taskforce nicht einig sind, ob man Kinder durchseuchen oder durchtesten soll.
Am Freitag nun hat der Gesamtregierungsrat neue Massnahmen verfügt. Ab dem 4. Oktober gilt wieder eine Maskenpflicht für alle Lehrpersonen der Volksschule und für Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe II, also an Gymnasien und Berufsschulen. Wer über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügt oder an wöchentlichen repetitiven Tests teilnimmt, kann von der Maskentragpflicht befreit werden. Diese Regelung gilt befristet bis zum 24. Januar.
Befristete Maskentragpflicht in Primarschule möglich
Zudem können Schulen beim Auftreten von Infektionsfällen wie bis anhin eine zeitlich befristete
Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler anordnen. Klassen, die an repetitiven Tests teilnehmen, werden im Kanton Zürich von der Klassenquarantäne befreit. Das repetitive Testen ist nach wie vor lediglich empfohlen und keine Pflicht.
Christian Hugi, Präsident des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbandes ZLV, ist enttäuscht. «Das wäre der Moment gewesen, Reihentests in allen Schulen im Kanton Zürich verbindlich anzubieten.» Ein Schritt, den der Zürcher Lehrerverband nach wie für richtig halte. «Das BAG sagt ja, wie wichtig das Testen ist.» Eltern sollten aber weiterhin entscheiden dürfen, ob ihre Kinder an den Tests mitmachen. Wo sie angeboten würden, mache erfahrungsgemäss ein grosser Teil mit.
Die Regierung will den Schulen die Tests nicht vorschreiben. Für Bildungsdirektorin Silvia Steiner ist dagegen die Bereitschaft der Schulen massgebend: «Genau dort wo die Lehrerschaft motiviert dahintersteht, lassen sich auch viele Eltern überzeugen und ihre Kinder an den Tests teilnehmen.» Sei diese Voraussetzung nicht gegeben, könne das kontraproduktiv sein: «Die Schulen leisten einen grossen Aufwand. Wenn dann nur 30 Prozent der Kinder mitmachen, ist der Nutzen schlecht, da ein aussagekräftiges Resultat fehlt.» Ein enger Austausch zwischen Schulen und Eltern gehöre zum Alltag der Volksschulen.
Schulleiter fordern mehr Unterstützung
Hugi gibt zu bedenken, dass der Umgang mit den Corona-Massnahmen an den Schulen insbesondere auch die Schulleitungen stark belastet. Eben zum Beispiel ob Massentest durchgeführt würden oder nicht. «Das sollte nicht Aufgabe der Schulleitungen sein.» Viele kämen an den Anschlag. «Deshalb sollte der Kanton hier auch zusätzliche Ressourcen sprechen.»

Neu gelten für die Schutzkonzepte an Schulen zudem Mindestanforderungen. Mit diesen Massnahmen will der Regierungsrat gewährleisten, dass die Schulen im Winterhalbjahr offen bleiben und die Neuinfektionen verringert werden.
Klassenlager nur mit Geimpften und Genesenen
Einen Schritt weiter gehen derzeit bereits freiwillig zahlreiche Mittelschulen im Kanton, wenn es um die Teilnahme von Klassenlagern, Studienreisen oder Sprachaufenthalten geht. Daran dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene teilnehmen, es gilt also 2G. Grund dafür ist die aufwendige Testerei für alle Ungeimpften und Nicht-Genesenen, wie der «Blick» am Freitag schreibt. So müsste ein solcher etwa in Italien alle 48 Stunden erfolgen, bei einer positiven Testung wäre Quarantäne nötig. Diese Handhabung entspricht auch den Empfehlungen des Kantons Zürich. In anderen Kantonen wie St. Gallen, Bern, Aargau und Luzern gibt es keine konkreten Empfehlungen.
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