Das deutliche Nein zur Stipendieninitiative ist keine Überraschung. Vorlagen, die für eine bestimmte Gruppe mehr Geld verlangen, haben es immer schwer beim Schweizer Stimmvolk. Das Nein ist in diesem Fall vernünftig: Die pauschale Forderung der Stipendieninitiative, dass die Ausbildungsbeiträge den Bezügern einen «minimalen Lebensstandard garantieren» müssten, ging zu weit und roch zu stark nach Anspruchshaltung. Der Initiativtext war zu schwammig formuliert; es fehlten auch Angaben dazu, wer eigentlich alles von Stipendien profitieren soll.
Zudem vernachlässigten die Initianten die Lehrlinge. Das ist fatal in einem Land, in dem die Mehrheit der Schulabgänger eine Berufslehre macht. Gymnasiasten und Lehrlinge sind heute auch stärker auf Stipendien angewiesen als Studenten: Sie machen 57 Prozent der Stipendienbezüger aus.
Trotz der Mängel ist es gut, dass diese Volksinitiative lanciert wurde: Auch viele Gegner bekennen sich mittlerweile zur zweiten Forderung der Initianten: Die grossen Unterschiede zwischen den Kantonen sind ungerecht und müssen verschwinden. Es darf nicht sein, dass der Studienerfolg vom Wohnkanton abhängt.
Unter dem Druck des Volksbegehrens rauften sich selbst die Kantone zusammen. Sie, die Reformen gerne abwehren, indem sie sich auf den Föderalismus berufen. Bereits 17 Kantone sind dem Stipendienkonkordat beigetreten. Sie verpflichten sich zu einem minimalen Vollstipendium von 16‘000 Franken im Jahr und zu einer Reihe von einheitlichen Regeln zur Stipendienvergabe. Noch vor wenigen Jahren schien ein solches Unterfangen aussichtslos. Doch nun liegt es an den Kantonen: Sie müssen beweisen, dass ihr Konkordat die ungerechte Verteilung der Stipendien tatsächlich verbessert.
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Nun sind die Kantone dran
Nach dem Nein zur Stipendieninitiative müssen die Kantone beweisen, dass ihr Konkordat die ungerechte Verteilung der Stipendien tatsächlich verbessert.