
Das Urteil macht Freude. Zwar haben sowohl die Bundesverfassung wie auch die Europäische Konvention für Menschenrechte die Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit verbrieft. Aber als das Bundesgericht 2008 vier SF-Journalisten verurteilte, berief es sich auf das Strafgesetzbuch, das Abhören und Aufnehmen von Gesprächen ohne Zustimmung aller Beteiligten verbietet. Bedingt ausgesprochene Geldstrafen bewogen die SRG-Fernsehdirektion, den Einsatz versteckter Aufnahmemittel grundsätzlich zu verbieten. Nach dem Strassburger Urteil ist nun Entspannung angesagt.
Nun sind die Medienkader gefragt
Strassburg anerkennt das öffentliche Interesse bei der «Kassensturz»-Aufnahme mit der versteckten Kamera.