Nun will auch der Bund Whistleblower schützen
Bei grossen Unternehmen sind Meldestellen für Fehlverhalten schon fast Standard. Jetzt dürfte es auch politisch bald vorwärtsgehen.

Wer in der Schweiz über Whistleblowing sprechen will, kommt um ihre Geschichte nicht herum. Margrit Zopfi und Esther Wyler lösten 2007 einen Skandal aus: Die beiden Controllerinnen beim Sozialamt der Stadt Zürich kamen in den Besitz von Unterlagen zu Sozialhilfe- Betrugsfällen – und gaben sie an die Medien weiter. Zopfi und Wyler wurden entlassen. Das Zürcher Obergericht verurteilte die beiden wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, das Magazin «Beobachter» verlieh ihnen den Prix Courage.
Zehn Jahre nach dem Skandal ist der Umgang mit Whistleblowern in der Schweiz weiterhin widersprüchlich. Einerseits hat es die Politik trotz jahrelanger Debatten immer noch nicht geschafft, Whistleblowing auf gesetzlicher Ebene zu regeln. Andererseits haben Tausende Schweizer Firmen interne oder externe Meldestellen geschaffen, um an Hinweise über illegales oder unethisches Verhalten in den eigenen Reihen zu kommen.
Infografik: Was den Whistleblowing-Stellen gemeldet wird

Das zeigt die erste Schweizer Whistleblowing-Studie, die gestern von der Beratungsfirma Integrity Line und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur vorgestellt wurde. 11 Prozent der Firmen haben demnach schon eine Meldestelle, an die sich Angestellte, Kunden oder Lieferanten wenden können, um Fehlverhalten zu melden.
Allerdings: Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind enorm. Während 70 Prozent der Firmen mit mehr als 249 Angestellten eine Meldestelle haben, sind es bei den KMU nur 10 Prozent. Auch bei der Anzahl Meldungen gibt es einen grossen Graben. Bei Grossunternehmen gehen im Schnitt 54 Meldungen jährlich ein, bei KMU sind es nur 0,4. Das dürfte unter anderem daran liegen, dass nur ein Drittel der KMU anonyme Hinweise ermöglicht.
3 Prozent sind Anschwärzer
Rund die Hälfte der Meldungen sind laut der Studie relevant und decken unethisches oder illegales Verhalten auf. 46 Prozent der Meldungen tun das nicht beziehungsweise sind bei der Meldestelle an der falschen Adresse. 3 Prozent der Meldungen sind «opportunistischer Natur»: Es geht also darum, jemanden anzuschwärzen.
Die Studie zeige, dass Meldesysteme in den meisten Konzernen mittlerweile zum Standard gehörten, sagt Zora Ledergerber. Sie hat die Firma Integrity Line gegründet, die solche Systeme einführt und betreibt. Umso stossender findet Ledergerber es, dass die gesetzliche Grundlage immer noch fehlt. «So wissen Hinweisgeber überhaupt nicht, was erlaubt ist und was nicht – in welchen Fällen sie sich zum Beispiel an die Behörden oder an die Öffentlichkeit wenden dürfen und wann nicht.»
Der erste Vorstoss zum Thema stammt aus dem Jahr 2003. SP-Nationalrat Remo Gysin forderte damals einen «gesetzlichen Schutz für Hinweisgeber von Korruption». Wer Unregelmässigkeiten aufdecke, solle vor ungerechtfertigter Entlassung und weiterer Diskriminierung geschützt sein.
2013 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf zur Teilrevision des Obligationenrechts, der das Thema regeln soll. Er schlägt eine Kaskade vor: Zuerst sollen Whistleblower versuchen, ein Problem unternehmens- oder organisationsintern zu lösen. Erst, wenn das nichts nützt, dürfen sie sich an die Behörden oder die Öffentlichkeit wenden. Wer sich an diesen Ablauf hält, macht sich also nicht strafbar.
Vorlage hat «sehr gute Chancen»
Die Vorlage würde das Thema zwar umfassend regeln, befand der heutige SP-Ständerat Daniel Jositsch damals. Doch sie sei auch «sehr aufwendig, sehr kompliziert». 2015 ist das Parlament auf den Entwurf darum zwar eingetreten, hat ihn aber an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, ihn verständlicher und einfach zu formulieren.
Mehr als zwei Jahre später geht es mit der Angelegenheit nun weiter. Der Bundesrat werde zwischen Januar und März des nächsten Jahres die Forderung nach einer einfacheren Fassung erfüllen, und zwar mit der Verabschiedung einer Zusatzbotschaft, bestätigt das Bundesamt für Justiz auf Anfrage. Am Inhalt der Vorlage werde sich nichts ändern. «Die Chancen, dass dieser Entwurf angenommen wird, stehen sehr gut», sagt Jositsch. Schliesslich sei er das Resultat von langen Verhandlungen.
«Der Entwurf des Bundesrates gibt den Hinweisgebern wenigstens Richtlinien vor, wie sie vorgehen müssen», sagt Unternehmerin Zora Ledergerber. Laut ihr brauchte es aber auch eine neutrale Beratungsstelle, an die sich Whistleblower wenden könnten. «Selbst wenn der neue Entwurf verständlicher ist als der alte: Wir können nicht erwarten, dass jeder die Gesetzeslage in- und auswendig kennt. Es braucht also eine Organisation, die über das richtige Vorgehen informiert.»
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