Nur jeder Fünfte deklariert Holzherkunft korrekt
Möbelhäuser, Baumärkte und Schreinereien bekunden Mühe mit der Deklarationspflicht. Wie man trotzdem nachhaltiges Holz kauft.

Die Regel gilt seit 2012. In der Schweiz besteht eine Deklarationspflicht zur Holzart und -herkunft; davon tangiert sind etwa Möbelhäuser, Gartenmöbelanbieter, Baumärkte, Schreinereien oder Onlineshops. Doch die Branchen bekunden Mühe, die Bestimmung umzusetzen; dies zeigen 120 Stichprobenkontrollen, die das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) letztes Jahr landesweit durchgeführt hat.
Nur 17 Prozent der geprüften Unternehmen hatten ihre Produkte vollständig deklariert. Alle anderen hat das BFK aufgefordert, die Mängel binnen 30 Tagen zu beheben. Dem kamen fast alle Unternehmen nach. In 3 Fällen allerdings musste das BFK die Berichtigung der Deklaration verfügen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Deklarationspflicht verletzt, muss mit einer Busse bis zu 10'000 Franken rechnen. Ein solcher Fall sei aber noch nie vorgekommen, sagt Fabian Reusser, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BFK. Die Bedingungen für eine Busse seen nie gegeben gewesen. Die Unternehmen würden sich kooperativ verhalten. Gefunden hat das BFK auch Tropenhölzer, deren Herkunft nicht deklariert war.
Das schlechte Ergebnis der letztjährigen Kontrolle führt das BFK nicht zuletzt darauf zurück, dass es Unternehmen mit einem «grösseren Risiko» für falsche Deklarationen unter die Lupe genommen hat, namentlich kleinere Unternehmen, noch nie überprüfte Filialen grösserer Firmen, Versand- und Onlinehändler sowie neue Anbieter auf dem Markt. Als das BFK 2015 den Kontrollfokus noch weiter fasste, zeigte sich ein positiveres Bild: 72 Prozent der Unternehmen deklarierten ihre Produkte korrekt.
Es gilt das Prinzip der Selbstkontrolle
Diese Relativierung ändert freilich nichts daran, dass die Politik sich der Thematik nun annehmen will. «Es müsste klar sein, dass die Deklarationspflicht erfüllt werden muss», sagt Erich von Siebenthal, SVP-Nationalrat und Präsident der Berner Waldbesitzer. Dieser Ansicht ist auch Bastien Girod. Der Grünen-Nationalrat fordert mehr Kontrollen. Die Konsumenten könnten nur dann mithelfen, eine nachhaltigere Waldbewirtschaftung zu fördern, wenn die Produkte richtig deklariert seien.
Gemäss BFK-Experte Reusser ist es aber nicht sicher, dass mehr Kontrollen die Qualität der Umsetzung verbessern würden. In erster Linie seien die Unternehmen und nicht das BFK verpflichtet, die Einhaltung der Deklarationspflicht sicherzustellen. Das BFK verweist auf das Prinzip der Selbstkontrolle, das die entsprechende Verordnung vorsieht.
«Ich erwarte von den Verbänden, dass sie sich für eine korrekte Deklaration engagieren.»
Trotz dieser Bedenken geniesst die Idee verstärkter Kontrollen nicht nur in links-grünen Kreisen Unterstützung. Auch CSP-Nationalrat Karl Vogler sieht darin einen möglichen Weg, die «Mängel schnellstmöglich zu beheben». In der Pflicht steht seiner Ansicht nach aber auch die Schweizer Holzwirtschaft: «Ich erwarte von den Verbänden, dass sie sich für eine korrekte Deklaration engagieren.»
Vogler wird in der Frühlingssession die Thematik in der Fragestunde aufgreifen und – je nach Antwort des Bundesrats – mit einem Postulat oder einer Motion nachstossen. Ob auch SVP und FDP mehr Kontrollen mittragen, ist unklar. SVP-Politiker von Siebenthal äussert sich dazu nicht, sondern verweist auf die Bundesverwaltung; diese müsse Lösungen präsentieren.
«Unternehmen brauchen Zeit»
Der Dachverband der Schweizer Holzwirtschaft (Lignum) indes reagiert zurückhaltend auf den Befund der Bundeskontrolleure. Kritiker führen das auf das Dilemma zurück, in dem sich die Holzwirtschaft befinde. Zum einen bedeute die Deklarationspflicht administrativen Mehraufwand, zum anderen sei sie eine Chance. Auf Letzteres weist Lignum-Sprecher Michael Meuter hin: Eine korrekte Deklaration schaffe Transparenz und damit Vertrauen bei den Konsumenten. «Die Unternehmen brauchen aber Zeit, um die Regel umzusetzen.»
Trotz der mangelhaften Umsetzung der Deklarationspflicht hätten Konsumenten heute schon die Möglichkeit, nachhaltig produziertes Holz aus dem Inland zu kaufen. Die Gewähr dafür biete Holz mit dem Herkunftszeichen Schweizer Holz (HSH). Allerdings: Gemischte Holzprodukte mit dem HSH-Siegel müssen nur zu mindestens 80 Prozent inländisches Holz enthalten, wie der Verband auf seiner Website schreibt. Ein Teil davon darf also aus dem Ausland stammen.
Gleich lange Spiesse gefordert
Lignum sieht punkto Deklaration jedenfalls keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Für «viel wichtiger» hält es der Dachverband, dass die Schweizer Holzwirtschaft endlich gleich lange Spiesse gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz erhalte. Weil in der Schweiz anders als in der EU die Einfuhr von Raubbauholz erlaubt ist, müssen Schweizer Holzunternehmen bei Exporten in EU-Länder mit teils aufwendigen Abklärungen nachweisen, dass ihre Produkte aus legalem Einschlag stammen; dies gilt speziell für Holz oder Holzprodukte, die nicht aus Schweizer Wäldern stammen.
Das Parlament will dieses Handelshemmnis nun beseitigen. Sowohl der National- als auch der Ständerat haben in der Wintersession zwei gleichlautende Motionen von Nationalrätin Sylvia Flückiger (SVP) und Ständerat Peter Föhn (SVP) angenommen. Der Import von Raubbauholz soll demnach auch in der Schweiz verboten werden.
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