
Wir Verkäuferinnen im Dorfladen stören uns an einem Kunden, der oben ohne einkauft. Wie teilen wir ihm mit, dass das unerwünscht ist, ohne ihn zu beleidigen? Könnten wir uns vielleicht auf das Lebensmittelgesetz berufen, weil das doch irgendwie unhygienisch ist? A. F.
Liebe Frau F.,
das würde einen nun wahnsinnig wundernehmen: eine detaillierte Beschreibung dieses nackten Oberkörpers. Denn dessen Qualität ist entscheidend für die Beurteilung der Sachlage, wir wollen gar nicht erst so tun, als wäre dem nicht so.
Wenn es sich dabei um einen erfreulichen Anblick handelt, ist man geneigt, die Angelegenheit eindeutig positiver – im Sinne von milder – zu beurteilen, als wenn der, nun, sagen wir es so, von der eher verblüffenden Sorte wäre. Unfair? Aber ja doch.
Vielleicht will er Ihnen eine Freude damit machen. Oder Sie erschrecken. Jedenfalls will er Aufmerksamkeit. Damit er, wenn Sie sich erkundigen, ob ihm nicht kalt sei, befriedigt zu seinem einstudierten Monolog ausholen kann, weshalb es völlig falsch sei, Kleidung zu tragen, da einem diese klein halte und man sich unbedingt davon befreien sollte; an dieser Stelle wird er Sie ermunternd anschauen. Dieses Risiko wollen Sie nicht eingehen. Sie wollen grundsätzlich nicht ermutigend wirken, nackte Oberkörper verstehen so was falsch und schreiten womöglich zur weiteren Entblätterung.
Springen Sie also nicht wie ein dressierter Pudel durch den hingehaltenen Feuerreif. Unterlaufen Sie die Absichten des nackten Oberkörpers, und seien Sie unbeeindruckt. Es wird ihm bald fad werden. Und zu kalt.
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Oben ohne einkaufen?
Eine Leserfrage zum Thema freizügiges Auftreten im Dorfladen.