Obergericht erhöht Strafe gegen zwei Hausbesetzer
Die beiden Aktivisten waren bei einer Personenkontrolle in der Nähe des Koch-Areals auf Polizisten losgegangen. Zuvor hatten sie Essen geklaut.

Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag die Strafen gegen zwei Männer aus der Zürcher Hausbesetzerszene erhöht - blieb aber weit unter dem Antrag des Staatsanwalts. Die Männer waren bei einer Personenkontrolle auf die Polizisten losgegangen. Einer der Beamten wurde dabei verletzt.
Das Obergericht verurteilte die zwei Aktivisten des besetzten Zürcher Koch-Areals wie bereits die Vorinstanz wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte. Der Richter sprach in beiden Fällen von einer erheblichen Renitenz und Geringschätzung gegenüber den Polizisten.
Der 21-jährige Schweizer wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 10 Franken verurteilt. Sein 23-jähriger Kollege aus Italien, der noch etwas härter zugeschlagen hatte und deswegen auch noch wegen Körperverletzung schuldig gesprochen wurde, erhielt eine bedingte Geldstrafe von 190 Tagessätzen zu 10 Franken. Weil beide Männer vorbestraft sind und während der Probezeit wieder straffällig wurden, legte das Gericht die Probezeit bei drei Jahren fest.
Die Schuldsprüche liegen damit beim Schweizer 70 und beim Italiener 60 Tagessätze über jenen des Bezirksgerichts. Man könne nicht von einem leichten Verschulden sprechen, sagte der Richter am Dienstag.
Das Bezirksgericht hatte die Tat noch als «Kurzschlusshandlung» taxiert und von einem leichten Verschulden geredet. Dies kritisierte der Staatsanwalt am Dienstag heftig. Er war deshalb auch gegen das Urteil in Berufung gegangen. Für die zwei Beschuldigten forderte er denn auch unbedingte Freiheitsstrafen von sieben Monaten - oder mindestens den Vollzug der Geldstrafen. Ein Gericht dürfe nicht der Polizei in den Rücken fallen, sagte er mit Blick auf die Urteile der Vorinstanz. Lediglich glückliche Umstände hätten Schlimmeres verhindert.
Lebensmittel geklaut
Zur Auseinandersetzung war es gekommen, als zwei Polizisten die jungen Männer in einer Nacht im Oktober 2015 kontrollieren wollten. Sie hatten einen Veloanhänger voller Lebensmittel dabei und waren unterwegs zum Koch-Areal. Die Nahrungsmittel hatten sie bei der naheliegenden Aldi-Filiale mitgehen lassen.
Weil sich der italienische Beschuldigte nicht ausweisen konnte, wurde er aufgefordert, auf die Wache mitzukommen. Seinem Kollegen gaben die mittlerweile verstärkten Polizisten mehrfach zu verstehen, er solle weggehen. Als er dem nicht nachkam, packte ihn einer der Beamten an den Armen und versuchte ihn wegzubringen.
Dagegen wehrte sich der 21-Jährige und es kam zu einer Rangelei. Gemäss Anklage gingen die Hausbesetzer mit Tritten und Schlägen gegen Kopf, Oberkörper und Genitalbereich auf die Polizisten los. Beim Einladen ins Transportfahrzeug verletzte der 22-jährige Italiener einen der Ordnungshüter am Auge.
Den Einsatz der beteiligten Polizisten bezeichnete der Richter am Dienstag als verhältnismässig. Während der Auseinandersetzung waren rund 30 weitere Hausbesetzer aufgetaucht. «Die Lage hatte sich zugespitzt», sagte der Richter. Die Beschuldigten hätten vorsätzlich Gewalt angewendet.
Freispruch gefordert
Die Verteidigung sprach am Dienstag von einem «ungeplanten Gerangel», gezielte Schläge seien keine nachweisbar gewesen. Von einem Vorsatz könne deshalb keine Rede sein. Der 21-Jährige müsse vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Beamten freigesprochen werden, forderte dessen Verteidiger sogar.
Der zwischenzeitlich in der Schweiz wohnhafte Italiener hatte das Urteil der Vorinstanz akzeptiert. Dem Polizisten muss er eine Genugtuung von 500 Franken bezahlen. Ihr Mandant habe sich lediglich zur Wehr gesetzt, sagte seine Verteidigerin. Die Situation habe den jungen Mann überfordert - auch wegen der sprachlichen Hürden.
Die Beschuldigten sassen nach ihrem Angriff auf die beiden Stadtpolizisten 19 Tage in Untersuchungshaft. Diese werden ihnen nun von der verhängten Strafe abgezogen. Die massvolle Erhöhung der Vorstrafe sei auch aus präventiven Gründen angezeigt, sagte der Richter. «Die Prognose ist gerade noch günstig.»
SDA/thu
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