Oberlandautobahn wird ein Fall fürs Bundesgericht
Der Schweizer Vogelschutz stellt die Linienführung durch eine Moorlandschaft weiter infrage.

Die projektierte Linienführung für die Lückenschliessung der Oberlandautobahn muss nun auch noch die letzte juristische Hürde nehmen. Wie die Naturschutzverbände SVS/Birdlife Schweiz und ZVS/Birdlife Zürich in einer Medienmitteilung schreiben, ziehen sie das Urteil des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiter. Damit reagieren die Naturschützer auf den negativen Entscheid der Zürcher Richter von Mitte Januar zu ihren Einsprachen zum Schutz der Moorlandschaft zwischen Wetzikon und Hinwil.