Oberster EU-Richter erteilt Burkhalter eine Abfuhr
Die Schweiz will Streitigkeiten um die Bilateralen mit Gutachten des Europäischen Gerichtshofs lösen. Dessen Präsident aber erteilt Burkhalters Vorschlag eine Absage.

Wie sollen Rechtsstreitigkeiten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gelöst werden? Diese Frage wird im Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen seit mehreren Monaten diskutiert. Die EU verspricht Rechtssicherheit. Kritiker befürchten fremde Richter und eine automatische Übernahme des EU-Rechts. Noch immer ist keine Lösung in Sicht, wie ein Bericht der SRF-Sendung «10 vor 10» zeigt.
Ginge es nach Aussenminister Didier Burkhalter, würde der Europäische Gerichtshof im Streitfall ein Gutachten erstellen. Das abschliessende Wort hätte aber die Politik. Koen Lenaerts, der neue Präsident des EuGH, hält diese Idee für undenkbar. «Die zentrale Rolle dieses Gerichtshofes ist es, Entscheidungen zu treffen, die verbindlich sind», sagt er im SRF-Interview. Unverbindliche Gutachten seien EU-verfassungsrechtlich nicht möglich, «weil die Verträge, auf die die Union gestützt ist, das nicht vorsehen». Zwar erstelle der EuGH in bestimmten Fällen Gutachten – aber auch diese seien absolut verbindlich, sagt Lenaerts in der Sendung weiter.
«Verhandlungen an totem Punkt angelangt»
Was bedeutet diese Stellungnahme nun für die weiteren Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU? «Dass die Urteile des EuGH für die EU-Organe und EU-Mitgliedstaaten verbindlich sind, ist unbestritten. In den laufenden Verhandlungen mit der EU zu den institutionellen Fragen ist die genaue Rolle des EuGH noch nicht geklärt», nimmt das EDA gegenüber «10 vor 10» Stellung. Weiter: «So oder so wird die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied immer selbstständig und souverän beurteilen, ob sie einen Entscheid des EuGH akzeptieren will oder nicht, einschliesslich möglicher Folgen für die bilateralen Beziehungen mit der EU.»
Die NZZ schrieb vor rund zehn Tagen, dass die Verhandlungen «an einem toten Punkt angelangt» seien. «Brüssel will keine Lösung akzeptieren, bei der die Schweiz unter gewissen Bedingungen den Urteilen des höchsten EU-Gerichts ausweichen kann», hiess es im Bericht.
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