Oetwil trifft Spitex-Vereinbarung
Oetwil – Zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben hat der Oetwiler Gemeinderat mit der Spitex-Organisation Oetwil am See eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, wie die Behörde mitteilt. Seit 1. Januar gilt das neue kantonale Pflegegesetz. Zur Sicherstellung einer bedarfs- und fachgerechten stationären und ambulanten Pflegeversorgung haben die Gemeinden eine Einrichtung zu betreiben oder Dritte zu beauftragen. Die notwendige Anlauf- und Controllingstelle in Oetwil ist neu in der Abteilung Soziales der Gemeinde angesiedelt. Das kantonale Pflegegesetz verpflichtet die Gemeinden, ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ein ausreichendes Spitex-Angebot anzubieten. Die Gemeinden können dazu eigene Spitex-Institutionen betreiben oder private Anbieter beauftragen. Die Spitex muss an allen Tagen der Woche zwischen 7 und 22 Uhr zur Verfügung stehen. Das Zürcher Pflegegesetz trägt dabei dem Grundsatz «ambulant vor stationär» Rechnung und stellt die Anpassung an das neue Bundesrecht sicher. Neben den Krankenkassen, die neu in der ganzen Schweiz einheitliche Beiträge an die Pflegekosten entrichten, müssen künftig auch die Spitex-Klientinnen und -Klienten einen Teil der Pflegekosten übernehmen. Die Wohngemeinden der Leistungsbezüger decken die restlichen Kosten der Pflege, unterstützt durch Leistungen des Kantons Zürich. (TA)
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch