Organspende: Schweiz hinkt hinterher
Nur 13 Organspender pro Million Einwohner – Wie die Schweiz damit im internationalen Vergleich abschneidet.
Heute wird die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» lanciert. Der Grund: Die Zahl der Schweizerinnen und Schweizer, die ihre Organe zu Verfügung stellen, stagniert auf tiefem Niveau. Und dies, obwohl die Bereitschaft dazu eigentlich hoch ist. Eine Befragung Anfang Jahr ergab, dass satte 92 Prozent der Bevölkerung der Organspende gegenüber positiv eingestellt sind. Zwei Drittel von ihnen sogar «sehr positiv». Insgesamt gaben vier von fünf Befragten an, dass sie bereit wären, ihre Organe zu spenden.
Ab 2012 war denn auch ein leichter Aufwärtstrend erkennbar. Und 2015 konnte die Stiftung Swisstransplant ein Allzeithoch bei den Organspenden melden. «Ich glaube ganz klar an eine Trendwende», sagte damals deren Direktor Franz Immer gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Doch schon im vergangenen Jahr sank die Anzahl Organspenden wieder deutlich.
Nur 111 verstorbene Menschen spendeten 2016 eines oder mehrere ihrer Organe, womit die Schweiz wieder auf dem Stand von vor drei Jahren ist. Gleichzeitig wurde die Warteliste länger. 1480 Personen warteten Ende letzten Jahres auf ein Spenderorgan, 7 Prozent mehr als noch 2015. Gemäss den neusten Zahlen von Swisstransplant sind es derzeit gar über 1500 Personen.
Mit 13,3 Organspenderinnen und Organspendern pro Million Einwohner blieb die Schweiz 2016 deutlich hinter den Erwartungen zurück. Im europäischen Vergleich liegt sie im hinteren Bereich. Die Nachbarländer Frankreich, Österreich und Italien haben eine fast doppelt so hohe Spenderate. In Spanien stellen sogar dreimal so viele Menschen wie in der Schweiz ihre Organe zur Verfügung.
Dass die Schweiz im internationalen Vergleich so schlecht abschneidet, hat mit ihrem Modell zu tun. Damit es zu einer Organspende kommen kann, muss die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Mit einer Spendekarte erklärt sie ihr Einverständnis zur Entnahme von Organen gegenüber Familienangehörigen. Diese sogenannte Zustimmungslösung gilt unter anderem auch in Holland und Deutschland. Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen nach dem mutmasslichen Willen gefragt werden. In über 60 Prozent der Fälle führt dies dann aber zu einer Ablehnung, weil die Angehörigen nur selten über die Wünsche der verstorbenen Person Bescheid wissen.
Volksinitiative fordert eine Umkehr bei der Organspende-Praxis. (Video: Tamedia/SDA)
In allen anderen europäischen Ländern, die vor der Schweiz platziert sind, gilt die Widerspruchslösung. Hier kommen grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger als Spender infrage. Denn hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.
Dieselbe Regelung verlangt die heute lancierte Initiative: Jede verstorbene Person soll automatisch zum Spender werden, wenn sie dies zu Lebzeiten nicht ausdrücklich ablehnt. Dafür müsste sie sich in ein nationales amtliches Register eintragen lassen. Im Fall der vermuteten Zustimmung zur Organspende ohne Registereintrag wende man sich dennoch an die Angehörigen und bespreche den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person, gehe aber klar davon aus, dass diese einer Organspende zugestimmt habe, sagen die Initianten.
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