Osterhasenstreit beendet: Lindt & Sprüngli siegt über Konkurrenz
Eisenstadt Kurz vor Ostern ist im Streit um den Schokohasen der österreichischen Firma Hauswirth die endgültige Entscheidung gefallen: Der Oberste Gerichtshof in Wien entschied, dass der in Goldfolie gehüllte «Prachthase» die Markenrechte von Linth & Sprüngli verletzt.
Das berichtete das «WirtschaftsBlatt» in seiner Montagausgabe. Geschäftsführer Roman Hauswirth sprach gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA von einem «Worst-Case- Szenario», meinte aber: «Eine unangenehme Entscheidung ist besser als keine.» Seit 2004 beschäftigen sich die Gerichte mit dem Schokoladeprodukt. Nun hat die höchste Instanz in Österreich das Vorliegen von Verwechslungsgefahr bejaht. Hauswirth werde das Urteil «respektieren» und Vorschläge machen, wie der Hase in Zukunft aussehen soll. Er hoffe, dass es von der Gegenseite «vielleicht auch ein Entgegenkommen gibt». Für den Geschäftsführer ist es «tragisch, dass es so ausgegangen ist», die Entscheidung des OGH könne er nicht nachvollziehen oder verstehen. Auf die österreichishe Firma kommen Verfahrenskosten der Klagspartei in der Höhe von 56'000 Euro zu. Ausserdem erwarten Hauswirth entweder Schadenersatzforderungen oder die Nachzahlung von Lizenzgebühren, erklärte er. Seitens Lindt & Sprüngli hiess es gegenüber dem «WirtschaftsBlatt», man sei «nicht bestrebt, Hauswirth zu vernichten, will aber keine Plagiate am Markt». Das diesjährige Ostergeschäft ist von dem Urteil nicht beeinflusst, denn «das ist de facto gelaufen». Für 2013 erhofft sich der Geschäftsführer, dass ein neu gekleideter «Prachthase» in den Regalen steht.
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