Ostschneiser blitzen vor Gericht ab
Der Bürgerprotest Fluglärm Ost wollte mit einer Beschwerde für die Bevölkerung ein Mitspracherecht im neuen Flugregime erwirken. Die Richter gingen auf ihr Anliegen nicht ein.
Der Bürgerprotest Fluglärm Ost (BFO) ist vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Mit einer Beschwerde wehrten sich die Ostschneiser gegen «die fehlende Mitwirkungsmöglichkeit der direkt betroffenen Bevölkerung» bei der Vernehmlassung zu den vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) vorgeschlagenen An- und Abflugsvarianten. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden die Kantone, der Flughafen und die Flugsicherung Skyguide.