Bordellbetreiber soll über 140 Frauen zur Prostitution gezwungen haben
Einem 59-jährigen Solothurner und seinen Helfern wird vorgeworfen, 143 Frauen aus Brasilien in die Schweiz gelockt und zur Prostitution gezwungen zu haben. Er steht in Bellinzona vor Bundesstrafgericht.
Drei der fünf vorgeladenen Angeklagten, darunter der mutmassliche Haupttäter, waren am Mittwoch im Gerichtssaal anwesend. Zwei weitere Beschuldigte, zwei Brasilianerinnen, die bei der Vermittlung der Frauen in die Schweiz geholfen haben sollen, waren nicht erschienen.
Beide halten sich nach Aussage ihrer Rechtsanwälte in Brasilien auf. In einem Fall ist nicht sicher, ob die Vorladung überhaupt die Adressatin erreicht hat. Es werde aber alles daran gesetzt, das Verfahren in Anwesenheit der Beschuldigten fortzusetzen, betonte der vorsitzende Richter.
Geldfälschung, Drogenhandel, Pornografie
Entsprechend beschränkte sich der erste Verhandlungstag auf Anklagepunkte, die nur den mutmasslichen Haupttäter betrafen. Der Solothurner äusserte sich zu Vorwürfen hinsichtlich Geldfälschung, Drogenhandel und Pornografie.
Selbstgedrucktes Geld, das in seinem Bordell gefunden wurde, hätte allein der Irreführung möglicher Einbrecher gedient, sagte er. Ein gescheitertes Kokaingeschäft sei eine reine Gefälligkeit für eine Bekannte gewesen.
Die schwerwiegenderen Anschuldigungen gegen ihn - Menschenhandel, Prostitution, Freiheitsberaubung und Geldwäsche - wurden vorerst ausser Acht gelassen. Diese Punkte sollen zu einem späteren Zeitpunkt in Anwesenheit aller Angeschuldigten behandelt werden, kündigte der Richter an.
Laut Anklageschrift haben der 59-Jährige und seine Helfer zwischen 2001 und 2006 in Brasilien 143 Frauen aus ärmsten Verhältnissen angeworben. Den Frauen wurden Jobs als Kindermädchen und Haushaltshilfen in der Schweiz versprochen. Stattdessen wurden sie in Bordelle eingesperrt, wo sie die Reisekosten abarbeiten mussten.
Gericht weist Antrag der Rechtsanwälte ab
Mit einem formalen Antrag hatte die Verteidigung zu Beginn der Verhandlung versucht, das gesamte Verfahren aus den Angeln zu heben. So zweifelten sie an, dass das im Jahr 2004 eingeleitete Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft, das sich unter anderem auf Überwachungsmassnahmen stützte, überhaupt rechtens war.
Nach einhelliger Meinung der fünf anwesenden Rechtsanwälte hat damals kein ausreichender Anfangsverdacht bestanden, der die Audio- und Videoüberwachung ihrer Mandanten sowie die Telefonkontrollen gerechtfertigt hätte. Die auf diese Weise zusammengetragenen Anklagepunkte müssten gestrichen werden.
Das Gericht wies den Antrag jedoch zurück. Wann das Hauptverfahren fortgesetzt wird, ist noch nicht bekannt. Mindestens fünf Tage sind laut dem Richter für die Fortführung der Verhandlung notwendig.
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