Erneuter Rückschlag im Kampf gegen Ölpest
Der BP-Konzern versucht ohne Erfolg, die aus einem lecken Bohrloch in den Golf von Mexiko strömenden Ölmassen zu stoppen. Die US-Regierung verlangt von BP eine klare Erklärung zur Übernahme der Kosten.

Im Kampf gegen die Ölpest im Golf von Mexiko hat der britische BP-Konzern erneut einen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein erster Versuch, mit Hilfe von Robotern ein Rohr zum Absaugen des unkontrolliert ins Meer strömenden Öls zu installieren, scheiterte.
Bei der schwierigen Operation habe sich ein Metallrahmen verschoben, teilte der Konzern mit. BP wollte noch am späten Samstagabend (Ortszeit) einen neuen Anlauf starten. Das Rohr soll das in 1,6 Kilometern Tiefe austretende Öl zu einem Schiff umleiten.
Im Golf von Mexiko strömen seit der Explosion auf der Bohrinsel «Deepwater Horizon» am 20. April nach BP-Schätzungen rund 800'000 Liter Öl pro Tag unkontrolliert ins Meer. BP ist bereits mit mehreren Versuchen gescheitert, das Öl zu stoppen.
So schlug das Absenken einer Stahlglocke über dem schadhaften Bohrloch vergangene Woche ebenfalls fehl. BP erwägt daher noch weitere kurzfristige Massnahmen wie den Einsatz einer kleineren Glocke und das Stopfen der Lecks mit losen Gegenständen wie Golfbällen, Reifenteilen und Seilen.
Wenn all diese Versuche scheitern, dürfte es rund drei Monate dauern, bis der Druck an der Quelle mit einer Entlastungsbohrung vermindert werden kann.
Regierung macht Druck auf BP
Unterdessen forderte die US-Regierung eine «sofortige öffentliche Klarstellung» von BP-Chef Tony Hayward bezüglich der Übernahme der Kosten infolge der Ölpest.
Die Öffentlichkeit habe das Recht auf eine eindeutige Erklärung BPs, dass der Konzern für alle entstandenen und in Zukunft entstehenden Schäden aufkommen werde, schrieben Innenminister Ken Salazar und Heimatschutzministerin Janet Napolitano in einem am Samstag veröffentlichten Brief an den BP-Chef.
Man gehe davon aus, dass BP nicht versuchen werde, eine gesetzliche Haftungsgrenze von 75 Millionen Dollar zu nutzen, um Zahlungen an Geschädigte abzulehnen.
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