Gustl Mollath kommt aus Psychiatrie frei
Deutschlands bekanntester Psychiatriepatient, der 56-jährige Gustl Mollath, kommt umgehend frei. Sein Fall hatte seit längerer Zeit Schlagzeilen gemacht.

Das Oberlandesgericht Nürnberg beschloss, dass das Strafverfahren gegen Gustl Mollath wieder aufgenommen werden muss. Mollath sei unverzüglich aus der Unterbringung in der Bayreuther Psychiatrie zu entlassen. Er sitzt seit sieben Jahren gegen seinen Willen dort ein. Er soll seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben. Er selbst sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte hingewiesen hatte.
Seine ehemalige Ehefrau war Mitarbeiterin der HypoVereinsbank. Mollath hatte gegen sie, weitere Bankmitarbeiter und 24 Kunden im Dezember 2003 Strafanzeige erstattet. Diese wurde von der Staatsanwaltschaft abgelegt.
Bei allen öffentlichen Auftritten in den vergangenen Monaten hatte Mollath versichert, dass er nicht psychisch krank sei. Er ging scharf mit der Psychiatrie ins Gericht und warf ihr vor, schlimmer zu sein als jede ordentliche bayerische Haftanstalt.
Fall wird neu aufgerollt
Mit der Entscheidung vom Dienstag hoben die Nürnberger Richter eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf. Dieses hatte am 24. Juli die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen. Gleichzeitig ordnete der Nürnberger Oberlandesgerichtssenat eine neue Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk äusserte sich am Dienstag zufrieden über die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Ihr Ziel, den Fall neu aufzurollen, sei erreicht. «Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu recht untergebracht ist oder nicht – und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben», sagte sie.
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