Jugendstrafe für 46-jährigen Mörder
Ein Vierteljahrhundert nach dem Mord an einem Mädchen ist in Deutschland der Täter verurteilt worden. «Aktenzeichen XY» half bei der Aufklärung.

Mehr als 26 Jahre nach dem Mord an der neunjährigen Christina S. aus Osnabrück ist der heute 46-jährige Täter heute zu einer achtjährigen Jugendstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sah das Landgericht Osnabrück es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 19-jährige Angeklagte das Mädchen im November 1987 nach einem Vergewaltigungsversuch in einer Kleingartenanlage mit einem Schal erwürgt hatte.
Der Mann hatte vor Gericht gestanden. Während des Prozesses entschuldigte er sich bei der Familie des Opfers. Er bedaure die Tat zutiefst, sagte er dem Sprecher zufolge. Er habe selbst keine Erklärung, wie es zu der Tat kommen konnte.
Neue DNA-Spuren überführten den Mann
Der Angeklagte war im vergangenen September gefasst worden. Auf seine Spur waren Ermittler durch die Auswertung alter DNA-Spuren von der Kleidung des Opfers und einer Zeugenaussage nach der Ausstrahlung in der Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst» gekommen.
Christina S. war auf dem Weg zur Grundschule verschwunden und Stunden später tot auf einem Kleingartengelände in Osnabrück-Kalkhügel gefunden worden. Der Fall hatte für grosses Aufsehen gesorgt.
Nach Überzeugung der Richter erstickte der Angeklagte das Mädchen, nachdem er zuvor versucht hatte, es zu vergewaltigen. Christina habe gesagt, ihrer Mutter von dem Vorfall zu berichten. Daraufhin habe er sie aus Furcht vor Entdeckung getötet.
Nur Mord verjährt nie
Das Osnabrücker Gericht verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht, weil er in seiner Entwicklung nach den Erkenntnissen aus der Verhandlung damals noch einem Jugendlichen gleichstand. Das Höchststrafmass betrug daher auch für einen Mord zehn Jahre Haft.
Wie das Gericht weiter mitteilte, war das Geständnis des Mannes für seine Verurteilung wegen Mordes entscheidend. Die Vergewaltigung oder ein Totschlag wären inzwischen schon verjährt gewesen und hätten demnach nicht mehr bestraft werden können. Mord ist nach deutschen Recht die einzige Straftat, die niemals verjährt.
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