«Mit grosser Genugtuung stand ich vor seinem Sarg»
Ein Schreiben zeigt, wie der mutmassliche Todesschütze von Liechtenstein nicht nur sein späteres Opfer, sondern auch einen Richter bedrohte.
Jürgen Hermann, der 58-jährige mutmassliche Todesschütze von Balzers (FL), hatte nicht nur sein späteres Opfer persönlich bedroht, auch ein Richter des Fürstlichen Obergerichts wurde massiv diffamiert und unterschwellig mit dem Tod bedroht.
In einem Schreiben, das Redaktion Tamedia vorliegt, hatte der Richter im September 2012 ein Ausstandsbegehren an den Obergerichtspräsidenten gestellt. Es ging dabei um Jürgen Hermanns Erpressungsversuche gegen die Bank Frick und deren CEO Jürgen Frick. Der Richter hatte als Vorsitzender bereits Ende 2011 erstinstanzlich die 200-Millionen-Klage von Jürgen Hermann abgewiesen. In der Folge wurde der Richter von Hermann bedroht. Der Richter begründete sein – angenommenes – Ausstandsbegehren damit, dass er nicht mehr völlig frei und unbefangen im Erpressungsfall amten könne. Der Richter schreibt, dass Hermann auf seiner Website mitgeteilt hätte, dass die «Betreffenden» – womit auch der Richter gemeint ist – «Angst vor seiner unsichtbaren Hand» haben müssten.