So konnte der Sträfling entkommen
Der Insasse, der gestern aus der Basler Uni-Psychiatrie ausgebrochen war, ist weiterhin auf der Flucht. Er ist schon der Dritte, der über den Zaun entkommen konnte. Der Chefarzt räumt «Sicherheitsdefizit» ein.
Der Ausbruch eines als gemeingefährlich eingestuften Straftäters hat die Verantwortlichen der Basler Uni-Psychiatrie überrascht: Hätte es Anzeichen auf eine Flucht gegeben, hatte der Delinquent nicht in den Spazierhof gehen dürfen.
Der nach wie vor flüchtige Delinquent sei ein durchschnittlicher Patient gewesen, sagte Marc Graf, Chefarzt der Forensisch-Psychiatrischen Klinik der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), vor den Medien in Basel. Für den Mann hätten weder besondere Sicherungs- noch Lockerungsmassnahmen bestanden.
Über Mauer geklettert
Zusammen mit sechs weiteren Patienten sei der Straftäter am Mittwoch von zwei medizinischen Fachpersonen in den Spazierhof geführt worden. Unvermittelt habe er von der Mitte des Platzes aus zu rennen begonnen und sei über einen dreieinhalb Meter hohen und oben nach Innen abgewinkelten Zaun geklettert. Das ganze sei so schnell passiert, dass es dem Aufsichtspersonal nicht möglich war, den Mann an den Beinen festzuhalten, sagt Marc Graf.
Bereits drei Patienten sind seit 1999 aus der Basler Uni-Psychiatrie entkommen. Der Chefarzt Marc Graf gibt zu: «Der Zaun ist ein Sicherheitsdefizit». Die Sicherheit könnte immer ausgebaut werden, nur widerspreche dies dann irgendwann einem therapeutischen Setting. Jedoch habe man interne Massnahmen getroffen, beispielsweise in der Alarmierung.
Der Mann floh an jener Stelle, an der ausserhalb des Zauns eine mobile Toilette steht. An Befestigungselementen dieser Toilette fand er offensichtlich Halt. Unmittelbar nach der Flucht habe das Personal Alarm ausgelöst, und die Polizei habe die Fahndung eingeleitet, die jedoch erfolglos verlief.
Keine Gefahr für Öffentlichkeit
Zur Identität des Gesuchten gab die bernische Polizei- und Militärdirektion auch am Freitag keine Auskunft. Er sei aber nach wie vor überzeugt, dass von dem Mann keine Gefährdung der Öffentlichkeit ausgehe, sagte Christian Margot, Chef der Abteilung für Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Bern zur sda.
Der Straftäter war 2007 zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt worden. Laut Margot erwies sich der Mann als behandelbar, und die Gemeingefährlichkeit sei heute nicht mehr im gleichen Ausmass gegeben wie beim Antritt der Massnahme.
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