Paris bittet pauschalbesteuerte Franzosen zur Kasse
Rund 2000 reiche Franzosen profitieren von der Pauschalbesteuerung in der Schweiz. Dem will ihre Heimat nun ein Ende setzen. Die neue französische Haltung dürfte die Millionäre teuer zu stehen kommen.

Frankreich will Franzosen, die in der Schweiz von Pauschalsteuern profitieren, zur Kasse bitten. Laut einem Ende Dezember in Frankreich publizierten Erlass sollen die Pauschalbesteuerten künftig auf in Frankreich erzielten Einkünften in ihrer Heimat Steuern bezahlen.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bestätigte heute eine entsprechende Meldung der Westschweizer Zeitung «Le Temps». Die Schweiz sei über den französischen Erlass nicht auf offiziellem Wege informiert worden, sondern habe davon durch «Dritte» erfahren, sagte EFD-Sprecher Roland Meier heute der Nachrichtenagentur sda.
Bislang profitierten viele reiche Franzosen in der Schweiz von Pauschalsteuern. Diese werden nicht auf dem Einkommen oder dem Vermögen erhoben, sondern vor allem anhand der Ausgaben der Betroffenen. Die zu bezahlenden Steuern liegen deutlich tiefer als wenn Einkommen und Vermögen bei der Berechnung berücksichtigt würden. In Frankreich mussten keine Steuern bezahlt werden.
Keine «Tolerenz» mehr
Damit soll gemäss dem am 26. Dezember vergangenen Jahres im offiziellen Organ der französischen Steuerbehörden publizierten Dokument nun Schluss sein.
Ab 2013 werde Frankreich die «Toleranz» gegenüber Franzosen aufheben, die von ihrem Steuersitz in der Schweiz und den dort erhobenen Pauschalsteuern profitierten, heisst es auf der BOFiP-Informationsseite im Internet nur. Für frühere Jahre gelte noch das bisherige Regime.
Berufung auf Doppelbesteuerungsabkommen
Die französische Regierung beruft sich dabei auf Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern, das 1966 abgeschlossen wurde. In dem Artikel wird festgelegt, wie ein Steuersitz definiert wird. Demnach ist vor allem der Wohnsitz relevant und nicht, wo jemand sein Einkommen erzielt.
Jedoch verbietet das Abkommen Pauschalsteuern. Wörtlich heisst es im Abkommen: «Nicht als im Sinne dieses Artikels in einem Vertragsstaat ansässig gilt: eine natürliche Person, die in diesem Staat nur auf einer pauschalen Grundlage besteuert wird, die nach dem Mietwert der Wohnstätte oder der Wohnstätten bemessen wird, über die sie in diesem Staat verfügt.»
Seit 1972 Praxis
Trotz dieses Artikels hatte Frankreich seit 1972 eine Pauschalbesteuerung ihrer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz «toleriert». Bislang stellten die Schweizer Behörden pauschalbesteuerten Franzosen eine Wohn- und Steuersitzbescheinigung aus, die von Frankreich akzeptiert wurde. Doch damit soll jetzt Schluss sein.
In der Schweiz profitieren gemäss per Ende 2010 erhobenen Zahlen 5445 Millionäre von Pauschalsteuern. Davon sollen 2000 einen französischen Pass haben.
Spitzensteuersatz von 75 Prozent
Reiche Steuerflüchtlinge aus Frankreich dürfte das Ende der französischen Toleranz teuer zu stehen kommen. Frankreich möchte für Einkommen ab einer Million Euro einen Spitzensteuersatz vom 75 Prozent erheben.
Eine erste Version des Gesetzes der in Frankreich heiss diskutierten Reichensteuer wurde jedoch Ende Dezember vom Verfassungsgericht gestoppt. Die Regierung hat jedoch bekräftigt, an der Reichensteuer festhalten und eine verbesserte Version auflegen zu wollen.
SDA/rbi
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