Parship untreu werden
Verträge mit Partnervermittlern sind jederzeit und per sofort kündbar, auch wenn im Kleingedruckten etwas anderes steht.

Die Methode ist simpel und in gewissen Branchen weitverbreitet: Man schliesst mit dem Kunden einen befristeten Vertrag für beispielsweise ein Jahr ab und schreibt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass sich die Vertragsdauer automatisch um ein weiteres Jahr verlängere, falls der Kunde nicht rechtzeitig kündige. Da die meisten Konsumenten die AGB nicht lesen, wissen Sie nicht, dass sie kündigen müssten, und werden am Ende der Laufzeit von einer neuen Rechnung überrascht. Selbst wer das Kleingedruckte gelesen hat, denkt Monate später oft nicht mehr daran, den Vertrag aufzulösen.
Kunden eine zweite Vertragsdauer unterjubeln
Vor allem Kunden von Online-Partnervermittlungen wie Parship oder Elitepartner fühlen sich oft übertölpelt, wie Berichte in Konsumentenmedien zeigen. «Die Verlängerungsklausel dient einzig der Partnervermittlung, die darauf spekuliert, dass die Kunden die Verlängerungsautomatik nicht bemerken oder vergessen», kritisiert der Freiburger Rechtsprofessor Arnold Rusch. «Den Verwendern dieser Klausel scheint es darum zu gehen, ihren Kunden eine zweite Vertragsdauer unterzujubeln. Sonst könnten sie ja einfach neue Rechnungen verschicken und die Fortdauer der Abos davon abhängig machen, ob die Kunden wieder zahlen», so Rusch. Automatische Vertragsverlängerungen in AGB von Online-Partnervermittlern seien daher missbräuchlich und nichtig.
Es gibt noch zwei andere Gründe, weshalb Portalbenützer nicht verpflichtet sind, für eine weitere Laufzeit zu zahlen:
- Partnervermittlungsverträge sind laut Obligationenrecht nur schriftlich gültig, also eigenhändig unterschrieben. Im Internet abgeschlossene Verträge erfüllen dieses Erfordernis nicht.
- Auch sind solche Verträge jederzeit per sofort kündbar. Das muss laut Gesetz sogar ausdrücklich im Vertrag stehen. «Wer Opfer einer ungewollten Roll-over-Klausel geworden ist, kann trotzdem jederzeit kündigen», versichert Thomas Koller, Rechtsprofessor an der Uni Bern.
Betroffene sollten eine unerwünschte Verlängerung sofort ablehnen und den Vertrag vorsorglich per Einschreiben kündigen. Um gar nicht erst in diese Situation zu geraten, kann man sich das Kündigungsdatum von Anfang an in der Agenda eintragen. Es ist auch möglich, schon beim Vertragsabschluss zu kündigen, damit es später sicher nicht vergessen geht.
«Parship und Elitepartner weisen mehrmals auf die Konditionen der automatischen Verlängerung hin.»
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Partnervermittler die Kreditkartendaten ihrer Kunden ohne deren Einverständnis nicht ein zweites Mal verwenden dürfen. Falls die Kreditkarte trotzdem erneut belastet wird, kann man die Rechnung gegenüber der Kartenfirma beanstanden. Je nachdem ist es sinnvoll, bei einer Vertragskündigung auch gleich die Kreditkarte sperren zu lassen. Im Fall einer Betreibung sollte man innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Laut der TV-Sendung «Kassensturz» wurden in letzter Zeit Kundinnen von Elitepartner und Parship betrieben, weil sie angeblich zu spät gekündigt hatten.
Die beiden grossen Internetagenturen vertreten auf Anfrage die Ansicht, «dass die geltenden Kündigungsbestimmungen und demnach auch die Zahlungsabwicklung zulässig sind». Und: «Parship und Elitepartner weisen die Mitglieder mehrmals – während und nach dem Bestellprozess und natürlich auch ausserhalb der AGB – auf die Konditionen der automatischen Verlängerung hin.»
Übrigens: Der «Kassensturz» hat sich gewundert, dass Parship und Elitepartner in der Schweiz die gleiche Pressestelle haben, die mit exakt demselben Wortlaut auf die Vorwürfe reagiert hat. Der Grund ist einfach: Hinter beiden Online-Partnervermittlern steht dasselbe Unternehmen, die PE Digital GmbH in Hamburg.
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