Partyveranstalter müssen auf Facebook-Einladungen verzichten
13 «Jugendbewilligungen» hat die Stadt erteilt. Damit die Freiluft-Anlässe nicht aus dem Ruder laufen, dürfen die jungen Partyveranstalter nicht auf sozialen Netzwerken dafür werben.

Die neue Party-Strategie der Stadt Zürich scheint zu funktionieren. Die vor drei Monaten eingeführten «Jugendbewilligungen» werden von den jungen Leuten gut akzeptiert. Mit einer solchen Erlaubnis können illegale Partys ohne grossen Aufwand und kostenlos legalisiert werden.
«Die Jugendbewilligung gibt jungen Leuten zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit, ihre ehemals illegalen Outdoor-Partys legal durchzuführen, ohne sich vor einer Intervention durch die Polizei fürchten zu müssen», sagt Patrick Pons, Mitglied der Arbeitsgruppe «Jugendbewilligung» der Stadt Zürich gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
18 Gesuche in drei Monaten
Seit dem Start des Pilotprojekts vor drei Monaten sind bei der Stadt Zürich 18 Gesuche für Outdoor-Partys eingegangen. 13 davon wurden bewilligt. Drei Gesuche wurden abgelehnt, weil etwa am Austragungsort zu viele Unbeteiligte vom Lärm belästigt gewesen wären oder weil auf Facebook zur Party aufgerufen wurde.
Damit die Outdoor-Partys nicht aus dem Ruder laufen, dürfen sie nämlich nicht mehr als 400 Personen anlocken. Deshalb ist offene Werbung auf Social-Media-Plattformen nicht erlaubt. Zwei Gesuche schliesslich werden gemäss Pons derzeit noch bearbeitet.
«Auch wenn die Anzahl Gesuche im Vergleich zu dem, was sonst in Zürich läuft klein erscheint, so heisst es doch, dass 18 Gruppen von Jugendlichen beschlossen haben, die Bemühungen auf sich zu nehmen, um ihre Party zu legalisieren», sagt Giacomo Dallo von der Offenen Jugendarbeit (OJA) Zürich. Und das sei doch ein Erfolg.
«Gut akzeptiert»
Um eine Bewilligung zu erhalten, muss sich eine Person als verantwortlicher Veranstalter zu erkennen geben und der Polizei als Ansprechpartner dienen. «Falls Klagen eingehen, kann sich die Polizei direkt mit diesem Party-Verantwortlichen in Verbindung setzen, statt vor Ort zu gehen», sagte Pons.
Mit dieser Massnahme hat man gemäss Pons sehr gute Erfahrungen gemacht. Eine weitere Bedingung ist, dass eine Party mindestens acht Tage vor der Durchführung bei der städtischen Anlaufstelle angemeldet wird. Diese erteilt dann gegebenenfalls die Bewilligung.
Die Verantwortlichen werden Ende des Sommers Bilanz ziehen über das Pilotprojekt und entscheiden, ob die Jugendbewilligungen definitiv eingeführt werden. «Bis jetzt wird das Instrument sehr gut akzeptiert», sagte Pons weiter.
Halbes Duzend illegale Partys pro Woche
In den Sommermonaten finden in der Stadt Zürich pro Woche rund ein halbes Dutzend illegale Outdoor-Partys statt. Die meisten laufen problemlos ab. Auslöser für die neue Party-Strategie waren aber mehrere Feste im Jahr 2011, die alles andere als friedlich endeten.
Höhepunkt waren zwei Krawall-Wochenenden im September, bei denen sich Jugendliche beim Bellevue und am Central Auseinandersetzungen mit der Polizei lieferten. Dabei wurde ein Schaden von 100'000 Franken angerichtet.
Keine Angebote für Jugendliche zwischen 18 und 25
Die Stadt Zürich hatte daraufhin eine Facebook-Diskussion lanciert, in der Jugendliche ihre Wünsche und Probleme in Sachen Ausgang und Nachtleben äussern konnten. Immer wieder wurde dabei kritisiert, dass die Clubs zu teuer seien und viele Junge deshalb auf illegale Partys ausweichen müssten.
«Das Problem ist, dass in der Stadt Zürich neben den kommerziellen Clubs für Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren kein anderes Angebot existiert», sagt Giacomo Dallo von der Offenen Jugendarbeit. Mit der Jugendbewilligung habe die Stadt das Problem erkannt.
SDA/pia
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