
Die Schweiz ist also männerdiskriminierend. Dies steht mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte letztinstanzlich fest. Wir werden daher nicht umhinkommen, unsere Gesetze anzupassen, um Witwen und Witwer künftig gleich zu behandeln.
Kommentar zur Rüge aus Strassburg – Peinlich für die Schweiz
Die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern verstösst gegen die Gleichstellung. Das ist längst klar. Aber es brauchte den Gerichtshof für Menschenrechte, bis sich etwas bewegt.