Personenkontrollen: Bauchgefühl der Polizisten reicht nicht mehr
Für die Zürcher Stadtpolizisten gelten ab sofort strengere Regeln. Die Polizei reagiert damit auf Kritik am Racial Profiling. Quittungen will sie aber keine ausstellen.
Personenkontrollen gaben in den vergangenen Monaten immer wieder Anlass zu Kritik an der Stadtpolizei Zürich. Der Vorwurf: Rassismus – auch bekannt als Racial Profiling. Der Gemeinderat verlangte deshalb mit zwei Postulaten, dass auf Kontrollen, die auf Racial Profiling basieren, verzichtet wird. Zudem solle geprüft werden, ob die Polizisten bei Personenkontrollen Quittungen abgeben müssen. Ausserdem war immer wieder kritisiert worden, es gebe keine unabhängige Beschwerdeinstanz.
Stadtrat und Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) und Stadtpolizeikommandant Daniel Blumer reagieren nun. Heute Morgen haben sie den Medien die neuen Regeln bei Personenkontrollen vorgestellt. Im Auftrag von Wolff und Blumer hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) die Arbeit der Stadtpolizei analysiert. Es kommt im Bericht zum Schluss, es gebe keine systematischen rassistischen Kontrollen. Es schliesst allerdings nicht aus, dass Racial Profiling als Fehlverhalten Einzelner vorkommen kann.
Bauchgefühl ist kein Kriterium mehr
Um die hohe Qualität der Polizeiarbeit zu stützen und allfälliges Fehlverhalten möglichst auszuschliessen, sind einheitliche Standards definiert und klare Kriterien für Personenkontrollen festgeschrieben worden. So müssen neu die Gründe für eine Personenkontrolle dem Kontrollierten angegeben werden. Nur das Bauchgefühl der Polizistin oder des Polizisten allein ist noch kein ausreichendes Kriterium. Ausserdem wird das Thema der Personenkontrolle in der Ausbildung vertieft, und es werden verbindliche Schuldokumente erarbeitet.
Auch in der Öffentlichkeit wird das Thema Personenkontrolle stärker thematisiert: Künftig wird die Stadtpolizei an den Zürcher Schulen über Personenkontrollen und richtiges Verhalten beider Seiten informieren.
Vorerst keine Quittungen
Vorläufig werden bei Personenkontrollen von der Stadtpolizei keine Quittungen ausgestellt. Richard Wolff hat sich dagegen entschieden. Es sei zu wenig klar, ob ein allfälliger Nutzen den administrativen Mehraufwand rechtfertige. Ausserdem würden mit den Quittungen neu auch die Daten jener Personen erfasst, bei denen die Personenkontrolle keine Verzeigung oder Verhaftung zur Folge habe. Solchen Einträgen in der Polizeidatenbank stünden der Sicherheitsvorstand und der Polizeikommandant kritisch gegenüber, heisst es in der Medienmitteilung des Sicherheitsdepartements.
Neu wird bei Personenkontrollen ein Web-Programm eingesetzt: Damit werden Ort, Zeit und Grund der Kontrolle erfasst und vermerkt, ob eine Verzeigung oder Verhaftung erfolgte. Mit diesen Daten wird es mit der Zeit möglich sein, eine Übersicht über Personenkontrollen zu erhalten, denn in der Schweiz werden keine Statistiken über solche Kontrollen geführt.
Keine zusätzliche Beschwerdestelle
Es wird keine zusätzliche Beschwerdeinstanz in Polizeiangelegenheiten eingerichtet. Eine Analyse habe gezeigt, dass eine weitere Instanz mit Kompetenzen auf städtischer Ebene nicht möglich sei. Zudem bestehen heute bereits diverse Beschwerdemöglichkeiten innerhalb und ausserhalb der Stadtverwaltung. Darunter beispielsweise das polizeiinterne Feedbacksystem oder die unabhängige Ombudsstelle.
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