Pflegebedürftiger wurde in Indien ausgesetzt
In Winterthur steht heute Mittwoch eine 65-jährige Frau vor dem Bezirksgericht. Sie soll einen Pflegebedürftigen heimlich nach Indien abgeschoben haben, um Kosten zu sparen. Er überlebte nicht.
Um seine Gesundheit stand es schon länger nicht mehr gut. Seit sich der Landwirt aus dem Raum Winterthur im Jahr 2004 mit einem Flobertgewehr, auch «Chüngelitöter» genannt, umbringen wollte, war er körperlich und geistig behindert.
Mehr als «ja» und «nein» konnte er nicht mehr sagen. Rechtsseitig war er gelähmt, dazu kamen eine Gehörschwäche und Inkontinenz. Der Mann mit Jahrgang 1934 lebte deshalb in einem Pflegeheim.
Beschuldigte trat als «Lebenspartnerin» auf
Ganz ohne Angehörige war er dort nicht: Die beschuldigte 65-jährige Devisenhändlerin trat jeweils als seine «Lebenspartnerin» auf. Sie war Ansprechperson und hatte die Vollmacht über seine Konten. Welche Art Beziehung die beiden verband, geht aus der Anklageschrift nicht genau hervor.
Der Bauer anerkannte zwar die 1987 geborene Tochter der Frau als sein eigenes Kind, obwohl er nicht der biologische Vater war. Zusammengewohnt hatten die drei aber nie. Klar ist hingegen, dass die Tochter einst Alleinerbin seines Vermögens, also des Hofes, sein würde.
Aus dem Heim geholt und in den Flieger gesetzt
Im Dezember 2007 kündigte die Frau an, dass sie ihren «Lebenspartner» nach Hause nehmen und selber pflegen wolle. Sie löste den Vertrag mit dem Alterszentrum auf, worauf der Mann im Dorf nie mehr gesehen wurde.
Gemäss Anklageschrift flog die Frau mit ihm nach Indien und lud ihn bei einer Familie im ländlichen Punjab (Nordindien) ab. Diese Leute, die sie bereits in der Schweiz für die Pflegeleistung anstellte, sollten dafür monatlich einen Betrag überwiesen erhalten.
Die Beschuldigte blieb einige Tage, um die «Pfleger» zu instruieren, ihnen etwa das Wechseln des Blasenkatheters zu zeigen. Dann liess sie den Bauern allein zurück. Die Anklage wirft ihr vor, eine «schwere psychische und physische Gesundheitsschädigung» in Kauf genommen zu haben, nur um Pflegekosten zu sparen und so das Erbe der Tochter nicht zu schmälern.
Lange überlebte der Landwirt nicht: Gemäss Anklageschrift starb er «höchstwahrscheinlich» am 9. November, also etwa zehn Monate nach der Ankunft. Die Todesursache ist unbekannt, dürfte aber mit den hygienischen Verhältnissen zusammenhängen. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, wurde der Mann der Einfachheit halber in Windeln gelegt und der Katheter nur selten gewechselt.
Der «Wunsch, in Indien zu sterben»
Was mit den sterblichen Überresten gemacht wurde, ist unklar. Sie dürften aber höchstwahrscheinlich nach indischem Ritus verbrannt worden sein. Kurz vor ihrer Abreise aus Indien schrieb die Beschuldigte nämlich in seinem Namen einen Brief an die «Pfleger», in dem er sich «wünscht, in Indien zu sterben, da ich die Kultur sehr schätze». Diesen Brief unterschrieb sie mit seinem Namen.
Welches Strafmass die Staatsanwaltschaft für die Beschuldigte fordert, wird erst während der Verhandlung bekannt gegeben. Eine Aussetzung kann gemäss Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
SDA/tif
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