Philipp Müller schlägt befristete Schutzklausel vor
Mit einem Kompromiss will Ständerat Philipp Müller die EU besänftigen und die Bilateralen retten. Ausserdem könne die Schweiz so Zeit schinden.

FDP-Ständerat Philipp Müller bringt bei der Umsetzung der Masseineinwanderungsinitiative einen neuen Vorschlag ins Spiel: Falls die Schweiz eine Schutzklausel ohne Zustimmung der EU einführen würde, sollte diese auf fünf Jahre befristet sein, fordert Müller.
«Mit einer Befristung würden wir der EU signalisieren, dass wir an den Bilateralen festhalten wollen», sagt Müller im Interview mit der «NZZ am Sonntag». Gleichzeitig gewänne die Schweiz dadurch Zeit für Reformen, mit denen sich die Zuwanderung drosseln liesse, ohne die Personenfreizügigkeit im Kern zu verletzen.
Gesetz bei Bedarf verlängern
Würde sich die Zuwanderung innert fünf Jahren spürbar reduzieren, soll das entsprechende Gesetz auslaufen, schlägt Müller vor. «Haben wir unsere Ziele nicht erreicht, kann das Parlament seine Gültigkeit verlängern.»
Die FDP begrüsst grundsätzlich, dass der Bundesrat auf eine Schutzklausel setzt. Müller geht davon aus, dass die Schweiz diese wohl ohne Einverständnis der EU einführen müsste. «Da die EU bis heute keine Anstalten zur Aufnahme von Verhandlungen macht, bleibt wohl letztlich nur die einseitige Einführung einer Schutzklausel, um dem Volkswillen gerecht zu werden.»
EU könnte einzelne Abkommen sistieren
Müller befürchtet allerdings als Reaktion Brüssels auf ein einseitiges Handeln der Schweiz grosse Rechtsunsicherheit und «viele schmerzhafte Nadelstiche durch Brüsseler Bürokraten». Die EU-Kommission könnte einzelne Abkommen sistieren, etwa jenes über die technischen Handelshemmnisse. Das würde zu einem «gewaltigen Wettbewerbsnachteil» führen, warnt Müller.
Eine Befristung der Schutzklausel könnte seiner Ansicht nach helfen, den Schaden möglichst gering zu halten. «Unser Vorschlag erlaubt die Anwendung einer einseitigen Schutzklausel unter bestmöglicher Wahrung der wirtschaftlichen Interessen, mit dem Erhalt der Bilateralen», wirbt der FDP-Präsident.
Verletzung erst durch Diskriminierungsfall
Die Europarechtlerin Christa Tobler geht ebenfalls davon aus, dass die Schweiz mit einer Reaktion der EU rechnen müsste. Wenn die Schweiz die Schutzklausel unilateral einführen würde, «läge ein bewusster Vertragsbruch vor». Neue Marktzugangsabkommen wären dann gemäss Tobler «wohl illusorisch», die Bilateralen hingegen nicht unmittelbar gefährdet.
Denn mit der blossen Ankündigung einer einseitigen Schutzklausel werde das Freizügigkeitsabkommen nicht verletzt, sondern erst dann, wenn eine konkrete Beschränkung in Kraft wäre, die einem EU-Bürger die Anstellung in der Schweiz verunmöglicht.
Bis ein konkreter Diskriminierungsfall vorliege, könnten noch gut einige Jahre vergehen, sagte Tobler. «Es ist ein Spiel auf Zeit.»
Blocher für einseitige Umsetzung
SVP-Chefstratege Christoph Blocher spricht sich explizit für die Einführung einer Schutzklausel ohne Einverständnis der EU aus. «Die einseitige Umsetzung ist die beste Lösung», wird er in der «SonntagsZeitung» zitiert.
SVP-Präsident Toni Brunner kritisiert, der Bundesrat bleibe mit seinem am Freitag vorgelegten Vorschlag nach wie vor sehr vage. Konkrete Zahlen, wie stark die Zuwanderung gesenkt werden soll, nennt allerdings auch die SVP nicht.
Brunner sagte im Interview mit dem «SonntagsBlick», er könnte sich «zum Beispiel die durchschnittliche Zuwanderung in alle EU-Staaten, bezogen auf die dort bereits ansässige Wohnbevölkerung, als Referenzwert vorstellen». Die Schweiz müsste «Instrumente zum Handeln bekommen, wenn wir viel höher liegen».
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