Pistorius kommt gegen 688 Dollar Kaution frei
Der ehemalige Spitzensportler plant einen Einspruch vor dem südafrikanischen Verfassungsgericht. Bis zur Bekanntgabe des Strafmasses im April bleibt er erst einmal im Hausarrest.

Oscar Pistorius bleibt bis zur Bekanntgabe des Strafmasses in seinem Mordprozess am 18. April im Hausarrest. Richter Aubrey Ledwaba entschied bei einer Anhörung am Dienstag, den früheren Spitzensportler für eine Kaution von umgerechnet 680 Franken im Haus seines Onkels unter elektronische Überwachung zu stellen. Pistorius will seine Verurteilung wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkampf aber vor dem Verfassungsgericht Südafrikas anfechten.
Das höchste Gericht des Landes solle die Entscheidung in letzter Instanz prüfen, sagte der Anwalt des beidseitig unterschenkelamputierten Athleten, der bei der Anhörung am Dienstag einen seiner selten öffentlichen Auftritte absolvierte. Damit geht das Justizdrama um einen der einst beliebtesten Sportler Südafrikas in die nächste Runde.
Staatsanwalt warnte vor Fluchtrisiko
Im ersten Prozess war Pistorius noch wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ein Berufungsgericht kippte diese Entscheidung aber vergangene Woche und befand ihn des Mordes schuldig. Pistorius drohen dafür nach südafrikanischem Recht mindestens 15 Jahre Haft, es sei denn das Gericht sieht mildernde Umstände.
Angesichts dieser drohenden langjährigen Strafe hatte Staatsanwalt Gerrie Nel gegen eine Entlassung auf Kaution argumentiert. Es bestehe ein Fluchtrisiko, sagte er bei der Anhörung. Richter Ledwaba entschied aber nach kurzer Bedenkzeit, dass Pistorius weiter im Hausarrest bleiben darf. Diesen absolviert er seit Oktober bereits im Haus seines Onkels, nachdem er ein Jahr seiner fünfjährigen Haftstrafe wegen Totschlags im Gefängnis abgeleistet hatte.
Während seines Hausarrests bleibt Pistorius im Haus seines Onkels. Dieses darf er zwischen sieben Uhr morgens und mittags auch verlassen, wie der Richter bekanntgab. Wenn er nachmittags aus dem Haus will, muss Pistorius das gesondert beantragen.
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