PK-Bezug für Wohneigentum doch möglich
Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, soll das nicht mehr mit Geld aus der Pensionskasse tun. Das schlug Bundesrat Berset vor gut einem Jahr vor. Nun krebst er offenbar zurück.

Der «Richtungsentscheid» im Juni 2014 kam überraschend: Häuserkäufe und Firmengründungen sollen nicht mehr mit Geldern aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge finanziert werden. Noch zwei Jahre zuvor hatte der Bundesrat einen Vorstoss des Nationalrats zur Einschränkung des Kapitalvorbezugs abgelehnt. Hintergrund war ein vermuteter Zusammenhang zwischen Kapitalvorbezügen aus der zweiten Säule und dem Rückgriff auf EL oder Sozialhilfe. Tatsächlich waren die von den Kantonen finanzierten Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) in den letzten Jahren stark angestiegen.
Nach heftigen Reaktionen vor allem des Hauseigentümerverbands wurde die Reform nun überarbeitet. Der Bundesverwaltung liege ein Entwurf für eine Gesetzesrevision vor, schreibt die NZZ. Dieser liege der Zeitung vor.
Gemäss den Unterlagen will Bundesrat Alain Berset (SP) zwar an der Idee festhalten, den Kapitalbezug einzuschränken. Der Gesetzesentwurf sähe vor, die zweite Säule möglichst für die Finanzierung des Lebensabends zu reservieren. «Kapitalauszahlungen erhöhen das Risiko, dass Versicherte im Vorsorgefall nicht mehr über genügend Renteneinkommen verfügen und auf EL angewiesen sind», heisst es demnach in den Unterlagen.
Berset habe aber auf die Kritik reagiert, er schlage nun gemäss der NZZ eine «differenzierte» Lösung vor. Beim Erwerb von Wohneigentum soll ein Kapitalbezug möglich bleiben. Die Gefahr, dass dann die Eigentümer später für die EL zur Belastung würden, sei gering. Wer seine zweite Säule in ein Haus investiere, erhalte «einen sicheren Gegenwert», steht in den 77 Seiten umfassenden Unterlagen. Den Vorbezug der zweiten Säule für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit wolle Berset hingegen ganz verbieten. Generell geht es dabei nur um den obligatorischen Teil des PK-Guthabens.
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