Polanski vor Gericht abgeblitzt
Die Anwälte des Starregisseurs forderten vor einem kalifornischen Berufungsgericht eine Verurteilung in Abwesenheit.

Er wollte damit seine Auslieferung aus der Schweiz in die USA vermeiden. Polankis Anwälte hatten Berufung gegen einen Richterspruch eingelegt, wonach der flüchtige Regisseur persönlich bei der US-Justiz vortraben muss. Sie machten geltend, das kalifornische Recht erlaube es ihrem Mandanten, dass er verurteilt werde, ohne persönlich nach Los Angeles zurückkehren zu müssen.
Bereits im Januar hatte ein Richter in Los Angeles Polanskis Antrag auf Verurteilung in Abwesenheit abgelehnt. Sein Entscheid geschehe mit Rücksicht auf die Integrität des Justizsystems, sagte der Richter damals. Der stellvertretende Staatsanwalt fügte an, der Angeklagte sei ein Flüchtling und es dürfe nicht sein, dass er dem Gericht die Bedingungen des Verfahrens diktiere.
Ob Polanskis Anwälte den Fall an die nächsthöhere Instanz weiterziehen wollen, wurde nicht bekannt. Eine Sprecherin der Anwälte wollte am Donnerstag keine Stellung dazu nehmen. Die Schweizer Behörden hatten im Februar angekündigt, nach dem Berufungsurteil die Lage neu zu beurteilen.
Lage neu beurteilen
Der Regisseur war am 26. September 2009 aufgrund eines US- Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Gegen Bezahlung einer Kaution und unter Einhaltung weiterer Auflagen wurde er Anfang Dezember mit einer Fussfessel versehen in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest gestellt.
Der Oscar-Preisträger ist in den USA angeklagt, 1977 ein 13- jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Polanski hatte damals ein Schuldbekenntnis abgelegt und sass 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber der Fortsetzung des Verfahrens, indem er ins Ausland floh.
Auch Opfer-Antrag abgewiesen
Die US-Staatsanwaltschaft besteht seither auf einer Auslieferung. Polanskis damaliges Opfer, Samantha Geimer, will hingegen nicht mehr gegen den Regisseur vorgehen. Ihr Antrag auf Einstellung des Verfahrens wurde jedoch ebenfalls am Donnerstag von dem kalifornischen Berufungsbericht abgelehnt.
Geimer sehe sich längst als Justizopfer, da ihr Fall gegen ihren Willen weiter verfolgt werde, schrieb ihr Anwalt Lawrence Silver im März an das Gericht. «Gerechtigkeit ist nicht aus diesem Stoff gemacht.»
Erst sei sie von Polanski zum Opfer gemacht worden, nun vom Justizsystem. Das Gericht antwortete darauf: Geimer sei nicht berechtigt, das Ergebnis eines Strafverfahrens zu diktieren.
SDA/cpm
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