Politiker warnen vor zweitem Kaiseraugst
Der Bundesrat treibt die Suche nach einem Tiefenlager für radioaktive Abfälle voran. Strittig ist, ob Standortkantone ein Vetorecht gegen ein solches Projekt erhalten sollen.

Guy Parmelin im offenen Clinch mit einem Parteifreund: Es hat Seltenheitswert, was sich im Herbst 2015 im Bundeshaus abspielt. Auslöser ist eine Standesinitiative des Kantons Schaffhausen: Neu sollen «betroffene Standortkantone» einem geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle zustimmen müssen, ansonsten darf es nicht gebaut werden – selbst wenn der Rest der Schweiz dafür votieren würde. Gegen ein solches Vetorecht führt Parmelin nationale Interessen am Bau einer atomaren Entsorgungsanlage ins Feld. Die radioaktiven Abfälle, die in der Schweiz anfallen, müssen grundsätzlich im Inland entsorgt werden; so sieht es das Gesetz vor.
Infografik: Von sechs Standorten bleiben drei übrig

Peter Keller, wie Parmelin SVP-Politiker, hält dagegen. Die Standesinitiative bezwecke nichts weiter als eine direktdemokratische, föderalistische Mitbestimmung, sagt der Nidwaldner Nationalrat und merkt an: «Wenn ich richtig informiert bin, gehören Sie einer Partei an, die genau diese Prinzipien hochhält.» Diese Spitze gegen einen Vertreter der eigenen Partei steht stellvertretend für einen Konflikt, der im Parlament schon lange schwelt und wie im Herbst 2015 gelegentlich ausbricht – einen Konflikt, der aber noch keinen endgültigen Sieger kennt und jetzt abermals aufflammt. Der Grund: Vorgestern hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Tiefenlager-Standortsuche eröffnet. Der Kreis der Kandidaten ist auf drei geschrumpft: Jura-Ost (AG), Nördlich Lägern (AG/ZH) und Zürich-Nordost (ZH/TG).
Minders Ausweg: Finnland
Für die Thurgauer Ständerätin Brigitte Häberli (CVP) ist klar: «Wenn die Kantone ein Vetorecht haben, wird es nie einen Standort geben.» Ähnlich äussert sich die zweite Thurgauer Vertretung in der kleinen Kammer, Roland Eberle (SVP): Das Mitwirkungsverfahren räume den betroffenen Kantonen und Gemeinden alle nötigen Rechte und Pflichten ein, sich «aktiv und substanziell» einzubringen. Aus Sicht Eberles genügt dies.
Auch der Aargauer Nationalrat Hansjörg Knecht (SVP) lehnt ein Vetorecht ab. Sicherheit habe für ihn Priorität, sagt er, ein Vetorecht vertrage sich mit diesem Grundsatz nicht. Was, wenn es zu einer nationalen Volksabstimmung über den optimalen Standort käme, der Standortkanton aber Nein sagen würde? «Nehmen wir dann den zweitsichersten?», fragt Knecht. Und was, wenn das Vetorecht auch diese neue Variante verhindern würde? «Am Schluss hätten wir gar keinen Standort», warnt Knecht. Ein solcher müsse nicht zwingend in der Schweiz liegen, entgegnet der Schaffhauser Ständerat Thomas Minder (parteilos), ein Verfechter des Vetorechts. So vieles werde heute global geregelt, doch just bei der Suche nach einer Lösung für den Atomabfall werkle jedes Land vor sich hin, sagt Minder. Er verweist auf Finnland, wo 2020 das Tiefenlager Olkiluoto in Betrieb gehen soll. «Warum lagern wir unseren Atommüll nicht dort ein und entschädigen die Finnen finanziell dafür?»
Den skizzierten Zwist beobachtet ein Teil der Parlamentarier mit Sorge: «Solange die geologischen Abklärungen noch andauern, sollte die Endlagersuche nicht übermässig politisiert werden», mahnt der Aargauer FDP-Ständerat Philipp Müller. Für den Standortentscheid habe die «höchstmögliche Sicherheit oberste Priorität». Sollte sich herausstellen, dass zwei oder mehr Standorte gleichwertig sind, wird sich Müller «aber natürlich» dafür einsetzen, dass das Tiefenlager nicht in den Aargau kommt.
Trotz aller Vorbehalte: Ein Vetorecht wäre kein Novum. Das Parlament hat es 2003 aus dem Kernenergiegesetz gestrichen – dies, nachdem die Nidwaldner Kantonsbevölkerung dreimal gegen ein Tiefenlager im Wellenberg gestimmt hatte. Alle Versuche, das Instrument wieder einzuführen, scheiterten in der Folge, zuletzt die Standesinitiative des Kantons Schaffhausen, die der Ständerat mit 23 zu 17 Stimmen versenkte, der Nationalrat mit 112 zu 78 Stimmen. Die Promotoren des Vetorechts sehen darin eine schwierige, wenn auch nicht aussichtslose Ausgangslage. Sie hoffen, dass sich die Reihen der Gegner lichten werden, sobald das Tiefenlager Gestalt annimmt, sich die Politiker für ihre Haltung also vermehrt erklären müssen. Das Gros der Befürworter stammt aus dem rot-grünen Lager, ergänzt um Bürgerliche in potenziell betroffenen Regionen.
Nur kommunale Abstimmung?
Doch wie soll der angestrebte Coup gelingen? Nationalrätin Jacqueline Badran (SP) konstatiert ein «Not in my backyard»-Phänomen, das Mehrheiten verunmögliche, und zeigt sich darüber «einigermassen ratlos». «Es fehlt die Solidarität der nicht betroffenen Regionen», klagt auch ihre Parteikollegin Martina Munz. Sie werde die Sensibilität der Bevölkerung gut beobachten und zu gegebener Zeit die Forderung nach einem Vetorecht erneut stellen. Auch die Grünen wollen weitere Anläufe im Parlament starten. «Es wäre auch zu überlegen, auf die nationale Abstimmung zu verzichten und nur eine kantonale Abstimmung zu verlangen», sagt Nationalrat Bastien Girod. Streng föderalistisch argumentiert, müsste die Abstimmung sogar auf kommunaler Stufe erfolgen, wie Nationalrat Peter Keller sagt. Eine Neuheit wäre freilich auch dies nicht. Über das Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen AG entschieden einzig die Stimmbürger der Gemeinde, zuerst 1989 an der Gemeindeversammlung, dann in einer Referendumsabstimmung an der Urne. Beide Male obsiegten die Befürworter – wenn auch knapp.
Sollte sich die Schweizer Stimmbevölkerung dereinst gegen den Willen des Standortkantons für ein Tiefenlager aussprechen, drohen unschöne Szenen. Ein solches Projekt liesse sich nicht realisieren, sagte der Luzerner Ständerat Konrad Graber (CVP) 2013 und zog einen Vergleich mit dem geplanten Atomkraftwerk Kaiseraugst, das in den 70er-/80er-Jahren am Widerstand der regionalen Bevölkerung scheiterte. «Was nützt eine perfekte Evaluation», fragte Graber rhetorisch, «wenn Sie am Schluss und nach vielen Kosten ein zweites Kaiseraugst erleben?»
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