Politiker wollen Vergewaltigung breiter definieren
Bisher können nur Frauen geltend machen, sie seien vergewaltigt worden. Mit einer Gesetzesänderung wollen Politiker dies ändern. Die Position des Bundesrates ist widersprüchlich.

In der rechtlichen Einordnung von Sexualstraftaten nimmt die Schweiz eine Sonderstellung ein. Bisher können nur Frauen geltend machen, sie seien vergewaltigt worden. Männlichen Opfern von Übergriffen, ob in homo- oder heterosexuellen Begegnungen, steht lediglich die Möglichkeit offen, eine sexuelle Nötigung anzuzeigen. Für weibliche Opfer ist die Vergewaltigung unüblich eng definiert. Darunter fällt allein der «Beischlaf». Damit meint der Gesetzgeber das erzwungene Eindringen des männlichen Geschlechts in die Vagina.